Im Homeoffice arbeiten sollen zukünftig auch all jene, die zwar mit dem Coronavirus infiziert aber symptomfrei in Quarantäne sind – so lautet die Forderung des Wirtschaftsbundes, einer ÖVP-Teilorganisation. Erst eine Krankschreibung des Arztes soll von der Arbeit befreien.
WK: Absonderung nicht gleich Arbeitsunfähigkeit
Die Burgenländische Wirtschaftskammer sieht das ähnlich – arbeitsrechtlich würde eine Absonderung nicht automatisch eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten: „Insofern ist es so, dass wir jetzt schon beraten, dass Homeoffice möglich ist, weil die Absonderung nicht per se dagegen steht. Das bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit muss medizinisch abgeklärt werden, im Einzelfall natürlich“, so Wirtschaftskammerjuristin Karin Schramböck. Arbeiten trotz einer Coronavirus-Infektion im Homeoffice ist auch schon jetzt möglich – wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt.
AK: Hohe Belastung für Familien in Quarantäne
Bei der Arbeiterkammer verweist man darauf, dass im Fall einer Infektion häufig der gesamte Haushalt – also auch Partner und Kinder – in Quarantäne müssen. „Somit hat man zu Hause ein sehr beengtes Familienumfeld, und in genau diesem Umfeld verpflichtend ins Homeoffice geschickt zu werden, ist für mich ein No-Go. Ich verstehe es zwar, dass das eine Belastung ist für die Firma, aber noch mehr Belastung ist es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Kein Personalmangel in Sicht
Ein Personalmangel aufgrund von Quarantäne sei im Burgenland derzeit nicht festzustellen. „Derzeit haben wir keine Rückmeldungen dass es in der Produktion, wie auch in der Dienstleitung, zu solchen Engpässen kommt, dass es wirklich bedrohlich für eine Firma wäre“, so Michalitsch. Die Betriebe seien laut Wirtschaftskammer gut vorbereitet. Ähnliches hört man auch in den Schulen. Einen Personalknappheit bei den Lehrerinnen und Lehrern gebe es nicht und werde auch nicht erwartet, hieß es aus der Bildungsdirektion.