Exponat im Budapester Kunstgewerbemuseum
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Kultur

Esterhazy-Kunstobjekte: Prozess muss neu verhandelt werden

Die ungarische Kurie hat das Urteil des Budapester Amtsgerichtes im Prozess um die Klärung des Eigentümerrechts der sich in Ungarn befindenden 270 Kunstobjekte der Esterhazy-Privatstiftung außer Kraft gesetzt. Damit muss neu verhandelt werden.

Damit muss der in zweiter Instanz seitens der Stiftung gegen den ungarischen Staat verlorene Prozess neu verhandelt werden. Laut Kurie ist das Urteil des Amtsgerichtes „mangelhaft, unbegründet und würde auch nicht den Regeln der Logik entsprechen“.

Esterhazy-Privatstiftung begrüßt Urteil

In einer Aussendung begrüßte die Esterhazy-Privatstiftung das Urteil der Kurie. Stefan Ottrubay, Direktionsrat der Esterhazy Stiftungen, erklärte am Freitag: „Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Sie ist für uns eine Bestätigung, dass man unsere Sichtweise zum fehlerhaften Urteil des Oberlandesgerichts teilt. Wir hoffen, dass im zukünftigen Verfahren all diese Fehler behoben werden und das Gericht unsere Beweise gründlich beurteilt und zu einem positiven Urteil kommt.“ Ottrubay bekräftigte außerdem, dass die Esterhazy Privatstiftung weiterhin bereit sei, sich mit dem Staat Ungarn außergerichtlich zu einigen.

Budapester Kunstgewerbemuseum
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Stiftung will umfassende Vereinbarung mit Ungarn

Dies betonte auch der stellvertretende Direktor Balázs Czigány: „Wir vertrauen darauf, dass in dem wiederholten Verfahren die Fehler beseitigt werden können und das Gericht unsere vorgelegten Beweise gründlich prüft.“ Dies werde hinsichtlich des Eigentümerrechtes zu einem „uns begünstigenden Urteil führen“. Czigány bekräftigte weiter: Die Esterházy-Schätze sollen auch weiterhin in Ungarn bleiben, da ihre Bindung an Ungarn unbestreitbar sei. Die Stiftung strebe nach einer umfassenden Vereinbarung mit dem ungarischen Staat, zu der im Falle einer begünstigenden Entscheidung auch die Gründung eines Budapester Esterházy-Kulturzentrums gehören könnte, betonte Czigány.

Verfahren läuft seit 2017

In der Aussendung wird daran erinnert, dass die Esterhazy-Privatstiftung seit 2017 vor Gericht um die Klärung des Eigentümerrechts der Kunstobjekte der Esterhazy-Schatzkammer auf Burg Forchtenstein kämpft. Im Mai 2021 hatte die Stiftung vor dem Budapester Amtsgericht eine Niederlage in zweiter Instanz erlitten. Laut Gericht konnte die Stiftung nicht nachweisen, dass die vom Verfahren betroffenen Werke fester Bestandteil der Schatzkammer auf der Burg Forchtenstein seien. Ein Teil der Kulturgüter war aus dem Budapester Kunstgewerbemuseum in das Esterhazy-Schloss nach Fertöd gebracht worden.