Der Konflikt rund um die Ausschusssitzung läuft bereits seit Monaten. Die ÖVP wollte im Rechnungshofausschuss Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Landesrätin Daniela Winkler (beide SPÖ) zu einem Bericht des Landesrechnungshofes befragen. Ein Thema, das aus Sicht der SPÖ bereits in einer Landtagssitzung Ende Oktober ausgiebig behandelt wurde. Dazu nun eine Ausschusssitzung zu machen, ist aus Sicht der SPÖ rechtlich nicht zulässig – mehr dazu in Nächste Runde im Ausschusskonflikt.
ÖVP sieht sich klar im Recht
An der Sitzung am Mittwoch hat die SPÖ, wie im Vorfeld angekündigt, nicht teilgenommen. Der Obmann des Rechungshofausschusses, ÖVP-Mandatar Thomas Steiner, attestierte der SPÖ daraufhin Arbeitsverweigerung. Obwohl ein Verfassungsexperte in einem Gutachten festgestellt hätte, dass die Landtagspräsidentin Verena Dunst und die Landtagsdirektion rechtswidrig agieren, versuche Dunst ständig die Verfassung auszuhebeln, so Steiner.
Staatsanwaltschaft könnte eingeschalten werden
Von einem Sinnbild der Missachtung von Kontrollrechten sprach ÖVP-Klubobmann Markus Ulram. Es stelle sich die Frage, was die beiden Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz zu verbergen hätten, denn anders sei die permanente Weigerung, verfassungsrechtliche Pflichten zu erfüllen, nicht zu verstehen, so Ulram. Es bleibe nur der Weg zur Staatsanwaltschaft. Die ÖVP möchte nun prüfen lassen, inwiefern dieses Verhalten als Amtsmissbrauch zu qualifizieren ist.