Frau schreibt auf Laptop im Homeoffice
Pixabay
Pixabay
Coronavirus

CoV-positiv heißt nicht gleich Krankenstand

Die CoV-Infektionszahlen im Land steigen weiter. Omikron gilt als deutlich ansteckender als frühere Virus-Varianten, dafür dürften die Verläufe milder sein. Ein positives Testergebnis bedeutet zwar Quarantäne, aber nicht automatisch auch Arbeitsunfähigkeit.

Ein positiver Coronavirus-Test bedeutet nicht unbedingt, dass man nicht arbeiten muss, denn immer wieder gibt es Fälle, die asymptomatisch verlaufen und in denen die Betroffenen keine Beschwerden haben. Sie müssen dann natürlich in Quarantäne, sind aber nicht automatisch arbeitsunfähig, heißt es von der Arbeiterkammer.

Arzt entscheidet über Arbeitsfähigkeit

Wenn sie ihre Tätigkeit auch von zu Hause aus verrichten können, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Betriebsleitung für die Dauer der Quarantäne eine Homeoffice-Vereinbarung treffen. Diese könne aber nicht einseitig angeordnet werden, erklärte die AK. Wenn es ohnehin bereits Homeoffice-Vereinbarungen gibt, besteht sogar die Verpflichtung zu arbeiten, solange man arbeitsfähig ist. Grundsätzlich ist es immer eine medizinische Entscheidung, ob jemand krank ist und sich schonen muss oder ob er arbeitsfähig ist. Daher sollte man zur Abklärung einen Arzt kontaktieren.

Betrieb bei Symptomen informieren

Wer in der Quarantäne im Homeoffice arbeitet, aber dann zum Beispiel zwei Tage später Beschwerden bekommt, informiert darüber wie bei allen anderen Krankheiten seinen Betrieb. Rein formal ist das laut Arbeiterkammer allerdings kein Krankenstand, weil es im Hintergrund anders verrechnet wird. Die Betroffenen bekommen ihren Lohn aber wie gewohnt fortgezahlt. In einem solchen Fall empfiehlt die Arbeiterkammer, eine ärztliche Bestätigung zu verlangen, um sie dem Arbeitgeber vorlegen zu können.