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Umwelt

Ragweed-Gesetz: Positive Bilanz nach sechs Monaten

Im Burgenland ist seit vergangenen Juli das Gesetz zur Bekämpfung von Ragweed in Kraft. Es besagt, dass Grundeigentümer diese Pflanze, die schwere Allergien auslösen kann, beseitigen müssen. Eine erste Bilanz fällt durchwegs positiv aus.

Bereits im Jahr 2019 war im Burgenland ein Gesetz zur Bekämpfung von Ragweed geplant, welches Verwaltungsstrafen von bis zu 3.000 Euro vorsah. Erst im Sommer 2021 wurde das Gesetz endgültig im Landtag beschlossen, mit einer wesentlichen Änderung: Bei Verstößen gibt es keine Strafen. Mittlerweile ist das Gesetz sechs Monate in Kraft und zeige erste Erfolge, so, Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ): „Die erste Bilanz über das erste halbe Jahr ist unglaublich positiv. Wir hatten mehr als 1.000 Einmeldungen in diesen ‚Ragweedfinder‘ und das zeigt ganz deutlich, dass das bei den Menschen im Burgenland angekommen ist.“

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Grundeigentümer müssen für die Vernichtung des Ragweed sorgen

Wer eine Aufforderung zur Beseitigung erhält, hat innerhalb einer bestimmten Frist Zeit, das Ragweed zu entfernen. Im Schnitt beträgt diese Frist zwei Wochen. Kontrolliert wird stichprobenartig, alternativ kann auch ein mehrjähriges Konzept zur Entfernung vorgelegt werden. Weigert sich jemand, wird das Ragweed dennoch entfernt und das auf Kosten des Grundeigentümers.

Landwirtschaft ist mit Gesetz zufrieden

Die Landwirte sind mit dem Gesetz nach anfänglicher Kritik durchaus zufrieden. „Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass die Landwirte mit dem Gesetz sehr gut zurande gekommen sind“, so Wolf Reheis von der Landwirtschaftskammer. Am Gesetzesentwurf auf dem Jahr 2019 sei die Kritik der Landwirtschaft viel größer gewesen, mit dem aktuellen Gesetz könnten die Landwirte ganz gut leben.

Bio-Bauer Gerhard Bruckner beim Entfernen von Ragweed
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Bio-Bauer Gerhard Bruckner im Sommer beim Entfernen von Ragweed

Auch Bio-Bauer Gerhard Bruckner hatte vor zwei Jahren Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert, mittlerweile ist seine Meinung zweigeteilt: „Die damals befürchteten hohen Strafen sind nicht gekommen, es ist momentan ein Gut-Will-Gesetz. Ich glaube schon, dass es verbesserungswürdig wäre, aber andererseits im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir zumindest mal ein Regelwerk.“

Es scheint so, als wären die ersten Schritte in der Ragweed-Bekämpfung getan, wie wirksam das Gesetz aber tatsächlich ist, werden vermutlich erst die nächsten Jahre zeigen.