Silvesterparty vor dem Schloss Esterhazy in Eisenstadt
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Chronik

Silvesterpartys nur in kleinem Rahmen erlaubt

Der Jahreswechsel kann heuer nur unter Einschränkungen vorbehaltlos gefeiert werden – das gilt nicht nur für große Partys, sondern auch im Privatbereich. Silvesterpartys sind nur in kleinem Rahmen – bis zu zehn Personen – zulässig. In der Gastronomie ist um 22.00 Uhr Sperrstunde.

In einem Lokal ins neue Jahr zu rutschen, das ist nicht möglich wegen der Sperrstunde um 22.00 Uhr. Die gilt auch für Hotelrestaurants und Hotelbars. D.h. um 22.00 Uhr muss man ins Zimmer – mehr dazu in Thermen/Hotels: Wenig Verständnis für Sperrstunde. Grundsätzlich gilt in der Gastronomie weiterhin die 2-G-Regelung: Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene.

Strengere Regeln auch bei Privatpartys

In der Neujahrsnacht werden für Ungeimpfte und Geimpfte/Genesene unterschiedliche Regelungen greifen. Während Ungeimpfte ausnahmsweise zu zehnt zusammenkommen dürfen, sind für Personen mit 2-G-Nachweis (wie sonst auch) bis 22.00 Uhr Zusammenkünfte bis zu 25 Personen erlaubt. Ab 22.00 Uhr gilt aber für alle die Begrenzung auf zehn Personen – egal ob drinnen oder draußen. Kontrollieren darf die Polizei im privaten Bereich nur in Ausnahmefällen, etwa bei Anzeigen wegen Lärmbelästigung. Aber von der Polizei hieß es, man werde im Streifendienst jedenfalls präsent sein.

Silvesterparty vor dem Schloss Esterhazy in Eisenstadt
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Große Feuerwerke mit Party und Publikum gibt es auch heuer wieder nicht

Feuerwerksverbot im Ortsgebiet

Also im Ortsgebiet gilt grundsätzlich ein Feuerwehrksverbot. Böller und Rakete dürfen nur außerhalb von Orten gezündet werden. Im Ortsgebiet erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse F1, das sind zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. In der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Tierheimen und Pflegeheimen sind aber auch diese nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen – mehr dazu in Silvesterfeuerwerk: Strenge Regeln.