Die Weihnachtsnachwehen sind für den burgenländischen Handel nicht zu unterschätzen: Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind für die Wirtschaft wichtig, weil viele Menschen ihre Gutscheine und Geldgeschenke einlösen.
Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht
Unbeliebte Geschenke finden ihren Weg zurück in die Geschäfte. Allerdings betont man seitens der Arbeiterkammer Burgenland, dass es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt. Solange die Ware in Ordnung ist, muss sie der Händler weder zurücknehmen noch umtauschen. Viele Unternehmen vereinbaren aber vertraglich ein Umtauschrecht, so AK-Konsumentenschützer Christian Koisser. Ob Umtausch nur gegen andere Ware oder gegen eine Gutschrift möglich ist oder ob es sogar Geld zurück gibt, hängt in weiterer Folge von der getroffenen Vereinbarung ab.

Im Internet gelten eigene Regeln
Bei Online-Bestellungen besteht hingegen in der Regel ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dieses ist 14 Tage ab Erhalt der Ware ausübbar. Ausgenommen davon sind entsiegelten DVDs und CDs sowie Artikel, die eigens für den Besteller angefertigt worden sind, so der Konsumentenschützer. Eine weitere Möglichkeit, den zu großen Pulli, das nun doppelt vorhandene Buch und den neuen Toaster wieder loszuwerden, sind Online-Plattformen, die es leicht machen, ein Geschenk einfach weiterzuverkaufen.