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Chronik

Gewaltschutz-Beratung: 70 Zuweisungen in drei Monaten

Wenn bei einem Streit oder bei körperlicher Gewalt die Polizei gerufen wird, kann diese ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die so ein Verbot ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen. Nach drei Monaten gibt es eine erste Bilanz.

Im Burgenland ist für diese Beratung der der Verein Neustart zuständig – mehr dazu in Verein Neustart übernimmt Gewaltschutz-Beratung. In den vergangenen drei Monaten wurden ungefähr 70 Fälle der Beratungsstelle zugewiesen. Die betroffenen Personen – 9 von 10 sind Männer – haben nach der Verkündigung des Verbots fünf Tage Zeit, einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wenn sie das nicht tun, bekommen sie einen verpflichtenden Termin zugewiesen.

Allerdings würden sich laut Alexander Grohs von Neustart Burgenland fast alle innerhalb der Frist melden. Bei den Gesprächen gilt: Je früher desto besser. „Je schneller man dran ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass man die Person erreicht. Also dass man mit der Person inhaltlich arbeiten kann“, so Grohs.

Auch Drohungen sind Gewalt

In der Gewaltpräventionsberatung von Neustart arbeiten ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sie versuchen, die Personen darauf aufmerksam zu machen, dass auch Drohungen Gewalt sind: „Dann stellt sich bei den Gefährdern oft die Frage: Ich habe ja nicht zugeschlagen, warum muss ich kommen? Hier geht es schon darum, ihnen zu sagen: Auch psychische Gewalt – also etwa Drohungen – ist Gewalt. Hier gelingt uns im hohen Maß eine Problem- und Schuldeinsicht bei den Gefährdern“, so Grohs.

Sujet Gewalt Schatten Frau
ORF.at/Christian Öser
70 Klienten wurden dem Verein Neustart zugewiesen

Obwohl die Beratungsgespräche verpflichtend sind, berichten die Sozialarbeiter von positiven Ergebnissen. „Es ist oftmals das Thema: Kann Verpflichtung etwas bringen? Ich sage ganz klar: Ja. Wir erreichen über die Verpflichtung Personen, die sich nie im Leben freiwillig einer Beratung stellen würden. Dadurch, dass sie kommen müssen, erreichen wir sie, können mit ihnen arbeiten und schaffen es auch ins Gespräch mit ihnen zu kommen“, so Grohs.

Freiwillige Beratung nach den verpflichtenden Stunden

Insgesamt müssen sechs Beratungsstunden verpflichtend absolviert werden. Danach gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig an verschiedenen Stellen weiter beraten zu lassen. Derzeit wird geschätzt, dass rund ein Drittel der Personen dieses Angebot auch annehmen.