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Religion

Neue CoV-Regeln für Gottesdienste

Auch die Katholische Kirche passt hinsichtlich des Lockdown-Endes ihre Regeln für Gottesdienste an. Der einzuhaltende Mindestabstand wird auf einen Meter reduziert. Bei allen öffentlichen Gottesdiensten drinnen und draußen sowie bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen – also geimpft, genesen oder getestet sein. Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis wieder möglich. Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt werden. Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde am Samstag veröffentlicht und gilt ab morgen. Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional autonome Vorgehensweisen bei der Coronavirus-Bekämpfung. So sind sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit staatlichen Bestimmungen möglich.

„Eigenverantwortung und Rücksichtnahme“

Chorgesang und Chorproben sind unter Einhaltung der 2G-Regel, also geimpft oder genesen, möglich – empfohlen wird zusätzlich ein aktueller Test. Ab 25 Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer Platz zuzuweisen. Um niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein auszuschließen, sei die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr, also 2G oder 3G, möglich. Die weiterhin geltenden Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde zu feiern, hieß es von den Bischöfen. Wesentliche Voraussetzungen sind Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.