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Zwei Beteiligte bekämpfen Nachschusspflicht

Am Landesgericht Eisenstadt hat am Montag die zweite Tagsatzung zur Nachschusspflicht der Genossenschafter in der Causa Commerzialbank Mattersburg stattgefunden. Zwei Personen bekämpfen diese noch.

Die beiden Betroffenen hätten entsprechende Unterlagen vorgelegt und es seien noch zwei Zeugen einvernommen worden, sagte Gerichts-Vizepräsident Bernhard Kolonovits. Eine Entscheidung der Richterin ist noch ausständig und ergeht schriftlich.

Großteil der Beteiligten zog Einsprüche bereits zurück

Die Nachschusspflichten für die insgesamt rund 3.000 Genossenschafter in der Höhe von knapp über sieben Euro bis zu mehreren Tausend Euro waren entstanden, weil der Anspruch der Massegläubiger aus dem Genossenschaftsvermögen nicht befriedigt werden kann. Bei einem ersten Termin im Oktober waren rund 50 Beteiligte erschienen, der Großteil hatte die Einsprüche nach einer Belehrung zurückgezogen und sich bereit erklärt, den geforderten Betrag nachzuschießen.

Bei der zweiten Tagsatzung am Montag waren zwei Beteiligte gekommen, um etwa nachzuweisen, dass sie nicht selbst ihre Unterschrift unter die Beitrittserklärung gesetzt hätten. Die Richterin habe nun zu entscheiden, ob es zu einer weiteren Verhandlung kommt oder bereits eine Entscheidung gefällt werden kann, hieß es.