Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Gericht

Tojner-Prozess gegen Land vertagt

Am Landesgericht Eisenstadt ist am Montag der Zivilprozess von Investor Michael Tojner gegen das Land Burgenland erneut vertagt worden. Tojner hatte das Land in der Causa um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Wohnbaugesellschaften auf Schadenersatz geklagt.

Tojners Klage hängt mit der Strafanzeige des Landes gegen ihn zusammen, auf deren Basis die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter anderem wegen Betrugsverdachts gegen ihn und rund 40 andere Personen ermittelt. Es geht um den Vorwurf, Tojner habe dem Land bei den Deals mit den Wohnbaugenossenschaften zu wenig an Abschlagszahlungen geleistet – mehr dazu in Ermittlungen gegen Tojner und 15 weitere. Tojner weist dies zurück.

Auf 420.000 Euro Schadenersatz geklagt

Der Unternehmer wirft dem Land hingegen vor, dass es unter anderem dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen an Medien weitergespielt habe, als er noch gar nichts von den Ermittlungen gewusst habe. Für Kommunikationsberater, Gutachter und Anwälte seien Kosten von rund 320.000 Euro entstanden. Der Rest entfalle auf Feststellungsbegehren – mehr dazu in Tojner klagt Land auf Schadenersatz. Das Land wird durch Anwalt Johannes Zink vertreten und schloss ein Fehlverhalten aus.

Brandstetter sagte aus

Geladen war am Montagvormittag Ex-ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter, der Tojner beraten hatte. Brandstetter, der per Videokonferenz aus dem Bezirksgericht Horn zugeschaltet war, erzählte vor Gericht, dass Tojner über Anfragen von Journalisten erfahren habe, dass das Land vorhabe, eine Strafanzeige gegen ihn einzubringen. „Das ist nicht der gewöhnliche Weg. Normalerweise, wenn es eine Anzeige gibt, erfährt man das von der Staatsanwaltschaft“, sagte Brandstetter.

Er habe daraufhin versucht, in Gesprächen mit Journalisten herauszufinden, was Tojner überhaupt vorgeworfen werde. Letztlich sei herausgekommen, dass es um „massive Vorwürfe“ gehe, nämlich um Betrug und Untreue. Im Kern wirft das Land dem Investor vor, dass dieser die Vermögenswerte der Gesellschaften zu niedrig dargestellt und das Land dadurch beim Aberkennungsverfahren der Gemeinnützigkeit geschädigt habe. Die Ausgleichszahlungen sollen viel zu niedrig gewesen sein.

Brandstetter sieht Vorverurteilung Tojners

Für Tojner sei die Weitergabe der Informationen, die teilweise dem Amtsgeheimnis unterliegen, ein großer Nachteil gewesen. „Wir waren damals wie aufgescheuchte Hühner und wussten nicht, was der konkrete Vorwurf ist, gegen den wir uns wehren müssen“, sagte Brandstetter. Durch die Berichterstattung sei es in dieser ersten Phase, in der Journalisten mehr wussten als der Investor selbst, zu einer Vorverurteilung gekommen, „gegen die man sich nur schwer wehren konnte“, betonte der Ex-Minister. Durch diese Berichterstattung sei Tojner ein großer Schaden entstanden.

Der Richter hinterfragte, ob die eingeklagten Kosten nicht auch fällig geworden wären, wenn die Vorwürfe nicht öffentlich geworden wären. Zu diesem Zeitpunkt nicht, meinte Brandstetter: „Ich kann aber nicht ausschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Ähnliches gemacht worden wäre.“

Land wies alle Vorwürfe zurück

Das Land, vertreten von Anwalt Johannes Zink, wies sämtliche Vorwürfe zurück und schloss ein Fehlverhalten aus. Weil mehrere Zeugen am Montag abgesagt hatten, muss der Prozess im kommenden Jahr weitergeführt werden. Geplant ist die nächste Verhandlung am 23. Februar. Dann soll auch Tojner selbst befragt werden.