Urteil zu Teilaspekt – Tojner fühlt sich bestätigt

In der Causa um Investor Michael Tojner und die ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Gesfö und Co. hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einer Beschwerde der Generalprokuratur zu einem Teilaspekt Recht gegeben. Tojners Anwalt sieht seinen Mandanten dadurch entlastet.

Tojners Anwalt Karl Liebenwein erklärte dazu in einer Aussendung am Dienstag, dass damit dem Vorwurf der „Untreue an der Allgemeinheit“ der rechtliche Boden entzogen werde. Der OGH prüfte eine Rechtsfrage betreffend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.

Vorwurf: Land betrogen

Das Land Burgenland hat 2019 in der Causa um die Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö Anzeige gegen Tojner erstattet. Vorgeworfen wird ihm von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), er habe das Land im Verfahren zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften betrogen. Demnach soll er sich mit Hilfe von Treuhändern und anderen Personen diese gesichert haben und dann die Aberkennung der Gemeinnützigkeit vorangetrieben haben, um später beim Verkauf der Wohnungen hohe Gewinne zu lukrieren.

Generalprokuratur wandte sich an OGH

Die Generalprokuratur hat sich zur Klarstellung einer Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien betreffend das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz an den OGH gewandt. Es habe sich dabei um eine Rechtsfrage aus dem Verfahrenskomplex gehandelt, andere Rechtsansichten seien nicht geprüft worden, hieß es am Dienstag aus dem OGH zur APA. Laut Urteil treffe das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz keine Regeln zum Vermögensschutz der wirtschaftlich Berechtigten einer als gemeinnützige Bauvereinigung anerkannten Gesellschaft.

Anwalt sieht Tojner entlastet

Tojners Anwalt Liebenwein sprach in der Aussendung von einer „richtungsweisenden Entscheidung“ und sah seinen Mandanten dadurch entlastet: Der OGH bestätige damit, dass die WKStA in den bisherigen Ermittlungen den Tatbestand der Untreue falsch angewendet habe. Eine Stellungnahme könne man noch nicht abgeben, so die WKStA auf Anfrage des ORF Burgenland, die OGH Entscheidung sei noch nicht zugestellt worden. „Im laufenden Ermittlungsverfahren werden wir nachweisen, dass DDr. Michael Tojner im Zuge der Entzugsverfahren der Gemeinnützigen Bauvereinigungen Riedenhof, Gesfö und Pannonia keine rechtswidrigen Handlungen gesetzt hat“, so Liebenwein.

Zink: Tojner wegen Betrugs angezeigt

Anwalt Johannes Zink wiederum, der das Land Burgenland vertritt, erklärte, dieser Teilaspekt betreffe das Land nicht: „Die heutige Entscheidung hat überhaupt nichts zu tun mit der Anzeige des Landes und das Land war auch nicht Partei dieser Verhandlung. Das Land Burgenland hat eine Anzeige wegen Betrugs eingebracht und das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs läuft. Die bisherigen Ermittlungen haben den vom Land eingeschlagenen Weg bekräftigt und das Land wird diesen Weg weitergehen.“