Commerzialbank
ORF
ORF
Commerzialbank

Finanzprokuratur regt Strafverfahren gegen Prüfer an

Im Fall CMB hat sich die Aufsichtsbehörde der Abschlussprüfer (Apab) die Arbeit des Prüfers Pro Revisio – früher TPA – genau angesehen und ist zu einem negativen Ergebnis gekommen. Die Apab-Ausführungen gingen auch an die Finanzprokuratur – diese regte ein Strafverfahren gegen die Prüfer an.

Die Apab-Ausführungen gingen auch an die Finanzprokuratur, die von der Behörde mit der rechtlichen Prüfung des Berichts beauftragt wurde. Im Rahmen einer Sachverhaltsdarstellung bei der WKStA regte sie an, ein Strafverfahren gegen die Prüfer einzuleiten. „Mit der Sachverhaltsdarstellung hat die Finanzprokuratur den Apab-Abschlussbericht an die WKStA übermittelt und angeregt, diesen strafrechtlich zu würdigen und die Einleitung eines Strafverfahrens zu prüfen“, sagte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Montag zur APA. Details zum Inhalt des Prüf-Berichts könne er nicht nennen, so Peschorn.

Apab prüfte nach Auffliegen des Bankenskandals im Sommer 2020, ob die Abschlüsse 2016, 2017 und 2018 ordnungsgemäß geprüft, beziehungsweise die Bestätigungsvermerke ordnungsgemäß erteilt wurden. Dabei geht es vor allem um die Bestätigungsvermerke – also die Gesamturteile nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Beurteilt wird darin, ob der Jahresabschluss mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften übereinstimmt.

Apab stellte „schwerwiegende Mängel“ fest

Dabei stellt die Apab den Prüfern, also der TPA – heute Pro Revisio – kein gutes Zeugnis aus. Im Bericht hieß es unter anderem, dass „aufgrund der hohen Anzahl an schwerwiegenden Mängeln“ nicht nachvollzogen werden könne, dass die Bestätigungsvermerke für die Jahresabschlüsse 2016, 2017 und 2018 ordnungsgemäß erteilt worden seien. „Die Apab stuft die drei untersuchten Abschlussprüfungsaufträge daher gesamt als ‚unzureichend‘ ein“ – dies sei die schlechteste der vier Noten, die die Behörde vergibt.

Pro Revisio: „Unrichtige Einschätzung“

Pro Revisio hält dies allerdings für eine „unrichtige Einschätzung“: „Alle Prüfungshandlungen entsprachen dem Gesetz, internationalen Standards und den internen Vorgaben.“ Man habe bei der Prüfung immer ordnungsgemäß gehandelt, allerdings könne man „nie alles“ prüfen, und „das Prüfungsrisiko, dass der Abschlussprüfer hier offenbar verwirklichte Malversationen auf höchster Managementebene nicht aufdeckt, kann nie ausgeschlossen werden“.

Von der Wistlebower-Meldung die schon 2015 auf Missstände in der Commerzialbank hingewiesen hatte, habe man nichts erfahren, hieß weiter von Pro Revisio, die auch darauf verwies, dass es auch der Nationalbank, die die Bank deshalb geprüft hatte, möglich gewesen wäre, die Malversationen aufzudecken. Daher sei das auch nicht vom Wirtschaftsprüfer zu erwarten. Das Unternehmen wies alle Kritikpunkte zurück und ließ wissen: „Im Nachhinein ist es leicht, gescheiter zu sein.“

Auf Beiziehung von IT-Experten verzichtet

Im Bericht der Apab hingegen heißt es etwa, dass die Buchungsaufzeichnungen per IT „nicht einmal rudimentär“ auf Auffälligkeiten untersucht worden seien. Dies sei bei einer Bankprüfung „völlig untypisch“. Daher habe der Abschlussprüfer nicht erkannt, dass der Vorstand selbst „in großem Umfang“ Buchungen im System vornahm, was ein „starkes Warnsignal“ für dolose Handlungen gewesen wäre. Überhaupt habe der Prüfer auf Beiziehung von IT-Experten verzichtet.

„Fehlerhafte“ Einholung von externen Bestätigungen

Was die verlockend hohen Einlagezinsen der Commerzialbank betrifft, stellte die Behörde fest, dass der Abschlussprüfer beim Zinsaufwand zwar „erhebliche Abweichungen“ zwischen den Zinssätzen der Commerzialbank und jenen der von der Nationalbank publizierten Durchschnittssätze österreichischer Aktienbanken festgestellt habe, dies aber nicht angemessen weiterverfolgte.

Der Bericht widmet sich weiters der „fehlerhaften“ Einholung externer Bestätigungen für die Einlagen der Commerzialbank bei anderen Banken. Die früheren Bankvorstände sollen diese Bestätigungen bekanntlich gefälscht haben. Um etwa zu einem Poststempel aus Innsbruck zu kommen, habe Ex-Chef Martin Pucher einen Mitarbeiter dorthin fliegen lassen.

Was die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun mit der Sachverhaltsdarstellung der Finanzprokuratur macht, bleibe ihr überlassen. Aber: „Grundsätzlich besteht ein großes Interesse an der strafrechtlichen Untersuchung, weil sich im Gesamtkomplex des Straffalles Commerzialbank natürlich immer die Frage stellt, wer hat seine Aufgaben bei der Commerzialbank Mattersburg nicht erfüllt“, hielt Peschorn fest.