Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Chronik

Tierquälerei: Prozess gegen Winzer vertagt

Der Prozess gegen den Winzer, in dessen Weingarten sich zwei Stare in Netzen verfangen haben und gestorben sein sollen, ist am Freitag vertagt worden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Tierquälerei vor. Er bekannte sich nicht schuldig und bestritt, dass die Fotos, die eine Frau zur Anzeige gebracht hatte, tatsächlich seinen Weingarten zeigen.

Laut Anklage waren die Starenetze nicht sachgemäß angebracht, wodurch die Tiere sich verfingen und qualvoll verendeten. Angezeigt hatte das eine Hobby-Vogelbeobachterin aus dem Burgenland, die mit dem Auto vorbeigefahren war und dabei die toten Vögel entdeckt hatte. Sie habe Fotos gemacht, mithilfe ihres Handys die Grundstücksnummer herausgesucht und ihre Beobachtung gemeldet, erzählte sie am Landesgericht Eisenstadt – mehr dazu in Winzer wegen Tierquälerei angeklagt. Der 50-jährige Winzer aus dem Seewinkel bestritt jedoch vor Gericht beim Blick auf die Fotos, dass diese seinen Weingarten zeigen.

Winzer: Ich habe andere Netze

„Da gibt es so einen Steher nicht. Die Netze sind nicht so angebracht und ich habe andere Netze“, sagte der 50-Jährige. Auch einen Baum gebe es nicht wie am Foto auf seinem Grundstück. Richterin Birgit Falb versuchte daraufhin, mit der Vogelbeobachterin und einem Polizisten, der im Zuge der Ermittlungen an Ort und Stelle war, zu klären, ob es sich um den Weingarten des Angeklagten handle oder nicht. Auch der Beamte konnte aber nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob das Grundstück so ausgesehen habe.

Falschen Angeklagten auf der Anklagebank?

„Wir haben möglicherweise den falschen Angeklagten auf der Anklagebank“, betonte Falb, die an die Anzeigerin appellierte: „Sie müssen schon aufpassen, wenn Sie jemanden anzeigen. Er wird jetzt verfolgt seit einem Jahr von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und das ist möglicherweise das falsche Grundstück.“ Die Richterin vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Ein Beamter wurde beauftragt, nochmals zum Weingarten des Angeklagten zu fahren und nachzuschauen, ob die Fotos dort entstanden sein können.