Die sich zuspitzende Coronavirus-Lage in Österreich hat jetzt auch Auswirkungen auf den Grenzverkehr. Ab Montag ist grundsätzlich nur eine Einreise mit einem 2,5-G-Nachweis möglich. Das bedeutet: man muss geimpft, genesen, oder mit einem PCR-Test ausgestattet sein. Der PCR Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausnahmen gibt es für die vielen Pendlerinnen und Pendler – für sie sind die Einreisebestimmungen nicht so streng. Hier gilt ab Montag nach wie vor die 3-G-Regel: das heißt Pendlerinnen und Pendler können auch weiterhin mit einem Antigentest einreisen, allerdings wurde die Gültigkeit von 48 Stunden auf 24 Stunden verkürzt. Auch die Gültigkeit des PCR-Tests wurde bei Pendlern verkürzt: die bisher privilegierte Dauer von sieben Tagen wurde auf 72 Stunden reduziert.
Nur bestimmte Impfstoffe anerkannt
Was den Nachweis des Impfstatus anbelangt, gilt nach wie vor, dass nur eine Impfung mit bestimmten Impfstoffen bei der Einreise anerkannt wird. Das sind – mit einigen Ausnahmen – jene, die auch in Österreich verimpft wurden, der russische Impfstoff „Sputnik“ gehört nicht dazu. Die Gültigkeitsdauer des Impfpasses wurde – ähnlich wie österreichweit – auf neun Monate verkürzt.
Für pendelnde Schüler gilt Ninja-Pass
Für Schülerinnnen und Schüler, die über die Grenze pendeln, ändert sich nichts, für sie gilt der Ninja-Pass weiterhin bei der Einreise. Die neuen Regelungen gelten ab kommenden Montag und werden an den Grenzübergängen kontrolliert.