Coronavirus

3-G am Arbeitsplatz: Übergangsfrist vorbei

Seit Montag gibt es bei der 3-G-Regelung am Arbeitsplatz keinen Spielraum mehr. Bisher konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen 3-G-Nachweis haben, mit FFP2-Maske arbeiten, das geht jetzt nicht mehr.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht am Arbeitsplatz einen negativen Antigen- oder PCR-Test – das ist seit Montag die klare Regel. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen allerdings derzeit vor dem Problem, dass das Testergebnis nicht rechtzeitig kommt.
Dazu sagte Karin Schramböck, Rechtsexpertin der Wirtschaftskammer: „Grundsätzlich ist es so, dass wir den Eindruck haben, dass die Arbeitnehmer sehr bemüht sind, sich ordnungsgemäß um die Tests zu kümmern, es gibt aber Einzelfälle. Ein Ausbau der Test-Infrastruktur wäre aus unserer Sicht wünschenswert.“

AK: Maske muss bleiben bis Tests laufen

Die Testergebnisse müssen zeitnahe und verlässlich kommen, da sind sich Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer einig, sagte auch AK-Präsident Gerhard Michalitsch: „So lange keine ausreichende Test-Infrastruktur vorhanden ist, so lange darf 3-G am Arbeitsplatz nicht voll umgesetzt werden. Da muss es noch andere Möglichkeiten geben, wie zum Beispiel die Maske trage zu können.“ Aktuell würden sich Anrufe von Betroffenen häufen, so Michalitsch weiter. Vor allem die Frage nach der Bezahlung, wenn die Arbeitskraft aufgrund eines fehlenden Tests ausfällt, beschäftige viele.