Die Feier fand angesichts der hohen CoV-Zahlen in kleinem Rahmen statt – auf Brauchtum und Blasmusik wurde dabei verzichtet. . „Der leuchtende Weihnachtsbaum soll gerade in diesen uns alle sehr fordernden Zeiten vor allem Zuversicht und Hoffnung ausstrahlen. Es ist wichtig, dass – allen Widrigkeiten zum Trotz – den Menschen die Freude an der weihnachtlichen Zeit nicht genommen wird. Gerade jetzt sind Solidarität, Nächstenliebe und Zusammenhalt die Werte, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, sagte Ludwig.
Doskozil betonte in seiner kurzen Ansprache, dass er sich freue, dass das Burgenland mit dem Baum einen Beitrag für einen festlichen Rathausplatz leisten und ein Zeichen für Solidarität und Zusammenhalt setzten könne. „Das Jubiläum 100 Jahre Burgenland steht auch im Zeichen der besonderen Verbundenheit und Freundschaft zwischen dem jüngsten Teil Österreichs und der Bundeshauptstadt. Der Weihnachtsbaum soll ein Symbol dieser Verbundenheit sein“, so Doskozil.
Die Lichter des Christbaumes wurden von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (beide SPÖ), persönlich eingeschaltet
Baum stammt aus Esterhazy-Forsten
Das festlich geschmückte Präsent im Zentrum des Markts kommt heuer aus den Esterhazy-Forsten im Bezirk Mattersburg. Es handelt sich um eine 30 Meter hohe und rund 130 Jahre alte Fichte. Der Baum symbolisiere anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Burgenland die Zugehörigkeit des „jüngsten Bundeslandes“ zu Österreich, wurde betont.
Weihnachtsmärkte geöffnet
Immerhin sind trotz der Widrigkeiten, anders als im Vorjahr, die meisten Weihnachtsmärkte heuer geöffnet. Das Advent-Geschehen steht aber trotzdem ganz im Zeichen von Corona. So gibt es strenge Bestimmungen, die bei einem Besuch zu beachten sind. Am Rathausplatz ist das Marktgebiet überhaupt eingezäunt. An den Eingängen finden 2G-Kontrollen statt.
Lediglich die Umgebung, also die Weihnachtswelt im Park – inklusive Herzerlbaum – ist frei zugänglich. Wer dort Ringelspiel oder Riesenrad fahren möchte, braucht jedoch einen 2,5G-Nachweis. Sprich: Auch ein PCR-Testergebnis ist ein gültiger Zutrittsnachweis.