Commerzialbank, Commerzialbank-Filiale in Mattersburg
ORF/Spieß
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Commerzialbank

Klage des Masseverwalters gegen Republik abgewiesen

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wird die Amtshaftungsklage des Masseverwalters der Commerzialbank Mattersburg gegen die Republik Österreich abweisen. Begründet wurde das damit, dass die Bankenaufsicht den Kapitalmarkt schützen soll, nicht Kunden oder die Bank selbst.

Die Anwaltskanzlei Kosch & Partner hatte als Masseverwalterin 303 Millionen Euro Schadenersatz eingeklagt. Sie will nun in Berufung gehen, wie die Kanzlei am Donnerstag mitteilte. Das Gericht vertrete die Ansicht, dass weder Kunden noch die Bank selbst Schadenersatz für etwaige Verfehlungen der Aufsichtsorgane geltend machen können. Das Amtshaftungsverfahren wurde deshalb laut Masseverwalter nach dem ersten Verhandlungstag in erster Instanz für beendet erklärt und eine Abweisung der Klage angekündigt.

Das Gericht hat sich dem Einwand der Finanzprokurator als Rechtsvertreterin der Republik Österreich angeschlossen. Nach Ansicht der Finanzprokuratur, und nun auch des Erstgerichts, sollten durch die betreffenden strafprozessrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen weder die geschädigten Bankkunden, noch die Bank selbst geschützt werden. Geschützt werde nur der Kapitalmarkt. Daher könne auch weder die Bank, noch deren Kunden, oder sonst eine natürliche oder juristische Person Schadenersatz für das Versagen der Aufsichtsorgane der Republik Österreich fordern.

Masseverwalter: Argumentation „absurd“

Masseverwalter Gerwald Holper kann die Argumentation, es werde durch die Aufsicht lediglich der Kapitalmarkt geschützt, nicht nachvollziehen. „Das erscheint uns absurd. Wäre diese Überlegung richtig, wäre konsequenterweise überhaupt niemand geschützt und daher berechtigt, Amtshaftungsansprüche geltend zu machen“, betonte er.

Letztlich hätte das aus seiner Sicht zur Folge, dass die Republik für Behördenversagen von niemandem zur Verantwortung gezogen werden könne. Holper kündigte deshalb eine Berufung an. Er ortet in der Causa Commerzialbank Pflichtverletzungen von Finanzmarktaufsicht, Nationalbank, Finanzministerium, Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.