Krankenhaus Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Coronavirus

2-G in Spitälern und Pflegeheimen

Die burgenländischen Spitäler haben am Montag ihre Besuchsregeln erneuert. Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen ist der Zutritt ab sofort großteils nur noch mit 2G-Nachweis erlaubt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Auch für burgenländische Krankenhäuser gilt: Der Schlüssel zum Eintritt ist grundsätzlich der Status „genesen“ oder „geimpft“ und wird kontrolliert. Es gibt aber Ausnahmen: Patientinnen und Patienten mit akuten Erkrankungen und Verletzungen werden natürlich auch ohne 2-G-Nachweis in den Spitälern behandelt.

Wer einen Termin in einer Ambulanz oder für eine stationäre Aufnahme hat, aber weder geimpft noch genesen ist, muss einen gültigen negativen PCR-Test mitbringen. Als Begleiter eines Terminpatienten braucht man ohne 2-G-Nachweis einen negativen PCR-Test. Auch bei Geburten gibt es eine Ausnahme.

„Wir sehen Geburten klarerweise manchmal auch als Akutereignisse. Und der Vater oder eine andere Bezugsperson darf ohne 2-G-Nachweis bei der Geburt dabei sein. Wenn sie dann am nächsten oder übernächsten Tag zu Besuch kommen, bitte versuchen einen PCR-Test zu machen“, so Leo Szemeliker, Pressesprecher der Burgenländischen Krankenanstalten-GmbH (KRAGES).

Ausnahmen für Spitalsbesucher

In Verabschiedungssituationen dürfen Kontaktpersonen ebenso ohne die Erfüllung von 2G ins Krankenhaus. Grundsätzlich gilt: Die oder der behandelnde Ärztin oder Arzt entscheidet, ob ein Abstrich für einen PCR-Test notwendig ist. Ausnahmen von 2-G gibt es in bestimmten Fällen auch für Spitalsbesucher. „Für die Besucher rund um die Geburt oder wenn man Kinder und Jugendliche im Spital besucht oder Menschen, die sich in Palliativsituationen befinden, bei denen absehbar ist, dass sie bald sterben könnten. Dann verlangen wir von jenen Personen, die nicht 2-G erfüllen auch einen negativen PCR-Test“, erklärt Szemeliker.

Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen darf, darf mit einem ärztlichen Attest und einem negativen PCR-Test dennoch ins Krankenhaus. Die FFP2-Maskenpflicht im Krankenhaus gilt weiterhin für alle.

Regelung in Pflegeheimen

Auch für den Besuch in burgenländischen Pflegeheimen gilt seit Montag die 2-G-Regel: Die Besucherinnen und Besucher müssen also nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Ausnahmen sind für besondere Umstände vorgesehen – etwa für Personen zur Begleitung besonders unterstützungsbedürftiger Menschen, Besuche im Rahmen der Hospiz- und Palliativbetreuung, Seelsorge sowie bei Begleitung bei kritischen Lebensereignisse. In diesen Ausnahmefällen wird auch ein gültiger negativer PCR-Test akzeptiert. In Pflegeheimen gilt generell die FFP2-Maskenpflicht.