Impfstraße Müllendorf
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Coronavirus

2-G führt zu „Impfboom“ im Burgenland

Ab Montag gilt in den meisten öffentlichen Lebensbereichen die 2-G-Regel. Nur Geimpfte und Genesene dürfen zum Beispiel in ein Gasthaus, zum Friseur oder ins Kino. Nur am Arbeitsplatz gilt weiter die 3-G-Regel. Die Regierung erhofft sich von dieser Verschärfung auch einen starken Anreiz zum Impfen.

Bei den Impftagen ohne Anmeldung am vergangenen Wochenende in Gols, Müllendorf, Pinkafeld und Heiligenkreuz war der Andrang groß – mehr dazu in Deutlich mehr Erststiche im Burgenland. Insgesamt wurden 4.459 Impfungen verabreicht, 1.349 davon waren Erstimpfungen. Am Samstag haben sich 670 erstmals impfen lassen, am Sonntag waren es sogar noch um neun mehr.

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Der Andrang bei den Impfstraßen war groß

Zum Vergleich: In der Vergangenheit gab es bei ähnlichen Impfangeboten zwischen 300 und 400 Erstimpfungen pro Tag. Das Land will in den nächsten Wochen weitere Impftage in den Impfstraßen in Gols, Müllendorf, Oberwart und Heiligenkreuz organisieren, kündigte Impfkoordinatorin Tanja Ritt an.

Großer Andrang auf Impfstellen

Im Burgenland ist am Wochenende ein verstärkter Zulauf zu den Impfstraßen registriert worden. In Gols (Bez. Neusiedl am See), Müllendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung), Heiligenkreuz (Bezirk Jennersdorf) und Pinkafeld (Bezirk Oberwart) wurden am Samstag insgesamt 670 Grundimmunisierungen durchgeführt.

Ab Montag nur mehr 2-G

Ab Montag können nur mehr Geimpfte und Genesene an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Österreich teilnehmen. 2-G ist die Voraussetzung für einen Besuch in der Gastronomie, Hotellerie, in Kinos, Theatern, in Spitälern und Pflegeheimen, von Konzerten und von körpernahen Dienstleistern wie Friseuren. Grundsätzlich gilt die 2-G-Regel für Veranstaltungen ab 25 Personen.

Unter die 2-G-Regel fallen alle, die älter als 15 sind, für die eine reguläre Impfmöglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist, sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der „Ninja-Pass“, der die Schultests abbildet, unter 2-G anerkannt. 3-G – also geimpft, genesen oder auch getestet – gilt nur noch am Arbeitsplatz. Allerdings sind die Wohnzimmertests nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Für alle, die sich jetzt erstmals impfen lassen, gibt es eine vierwöchige Übergangsfrist. In dieser Zeit wird die erste Impfung in Verbindung mit einem PCR-Test für 2-G anerkannt. Auch die Maskenpflicht wird verschärft: Der Bund schreibt wieder FFP2-Masken vor – etwa im Handel, in Museen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.