In einem Fall geht es um zwei Stare, im anderen um 39 Stare, einen Igel und einen Turmfalken. Die verwendeten Netze zur Abwehr der Vögel seien grundsätzlich für diesen Zweck geeignet. Laut Staatsanwaltschaft sei die „Art und Weise“ ihrer Anbringung aber problematisch gewesen. Ihre Mandanten hätten jedoch sämtliche zum Tatzeitpunkt geltende Vorgaben exakt eingehalten, erklärte Anwältin Maria Münzenrieder im „Kurier“. Ein Diversionsangebot habe man daher abgelehnt.
Die Prozesstermine in der Causa stehen laut Mitterhöfer bereits fest. Die beiden Winzer müssen Ende November bzw. Anfang Dezember vor Gericht erscheinen.