Impfpass
APA/Hans Klaus Techt
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Coronavirus

WK und AK begrüßen „3-G“ am Arbeitsplatz

Am 1. November tritt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Wirtschaftskammer (WK) und Arbeiterkammer (AK) im Burgenland begrüßen diese Regelung grundsätzlich.

Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Alle ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Verpflichtend ist der „3-G“-Nachweis laut der (in den nächsten Tagen noch zu verordnenden) dritten Coronavirus-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – etwa im Büro oder in der Kantine.

Die Maskenpflicht entfällt ab 1. November für alle Beschäftigten, die einen „3-G“-Nachweis erbringen. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit „3-G“-Nachweis keine Maske mehr tragen.

Kontrolle sollte praxisnah sein

Da diese neue Regelung noch zu verordnen ist, liegen der Wirtschaftskammer Burgenland auch nur Gesetzesentwürfe vor, so Michael Heindl, Bereichsleiter Arbeits- und Sozialrecht in der Wirtschaftskammer. „Grundsätzlich unterstützen wir diese Initiative der Bundesregierung, da dadurch auch für die Betriebe auch Rechtssicherheit eintritt, die bis dato nicht gegeben war“, so Heindl. Für die Einhaltung der Maßnahmen sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich. Für die Kontrollen sind in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Wie angekündigt, dürfte das in einem praxisnahen Bereich erfolgen können, so Heindl.

AK wird Regelung „genau verfolgen“

Diese Regelung sorge dafür, dass man sicher miteinander arbeiten könne, sagte dazu am Donnerstag Gabi Tremmel-Yakali, Expertin für Interessenspolitik in der Arbeiterkammer (AK) Burgenland. Es müsste aber genau darauf geachtet werden, dass auch genügend Testkapazitäten zur Verfügung stehen. Die AK Burgenland werde die praktische Handhabe und rechtliche Umsetzung „genau verfolgen“, so Tremmel-Yakali. Außerdem begrüße man, dass die Tests weiterhin gratis sind. Bei Verstößen gegen die „3-G-Regel“ drohen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz Strafen: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.