Die Statue der Justitia am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien. (11.3.2014)
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
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Chronik

Eiernockerl-Posting: Verurteilter Polizist scheiterte vor OGH

Der wegen des Eiernockerl-Postings an Adolf Hitlers Geburtstag verurteilte Polizist ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert, berichtete „Die Presse“ am Montag. Bloß über die Strafhöhe – zehn Monate bedingt und 6.300 Euro – hat noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.

Das frühere FPÖ-Mitglied hatte argumentiert, das Posten der vermeintlichen Leibspeise sei für sich allein betrachtet „absolut ungeeignet, Adolf Hitler zu glorifizieren oder zu verherrlichen“. Laut OGH übersah der Angeklagte damit, dass die Beurteilung einer Handlung als nationalsozialistisch auf der Ebene der Feststellungen angesiedelt sei. Damit ist sie den Geschworenen vorbehalten, deren Schuldspruch sich einer Rechtsrüge jedoch entziehe.

Code der Neonazi-Szene

In der Neonazi-Szene werden Anspielungen auf dieses Gericht immer wieder verwendet, um so die Unterstützung für Hitler und das nationalsozialistische Regime auszudrücken. Öffentlich gemacht wurde das Facebook-Posting des Polizisten durch einen Hinweis des „Falter“-Chefredakteurs Florian Klenk. „Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!“ war da in dem Posting zu lesen, das der Angeklagte an Hitlers Geburtstag am 20. April veröffentlicht hatte.