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Politik

Fertörakos: Greenpeace-Beschwerde bei EU

Beim umstrittenenen Neubau des Hafens Fertörakos auf der ungarischen Seite des Neusiedler Sees legt die Umweltschutzorganisation Greenpeace legt mit Donnerstag Beschwerde bei der EU- Kommission ein. Darin wird eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.

Die ungarische Umweltprüfung, die vor einigen Jahren im Zuge des Projektes erstellt wurde, sei laut der Umweltschutzorganisation Greenpeace unzureichend. Laut Katharina Zalneva, der Umweltjuristin des Ökobüros, fehlen darin die grenzüberschreitenden Auswirkungen.

„Es wurde einfach nur pauschal ausgeschlossen, dass es zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen kommt. Nur ist es natürlich klar, dass wenn es zu Störungen von Vogelpopulationen auf der ungarischen Seite kommt, dass sich diese Störungen natürlich auch auf die Populationen auf der österreichischen Seite auswirken können“, so Zalneva.

Beschwerde könnte beim EU-Gerichtshof landen

Durch das Fehlen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung konnte sich auch die österreichische Öffentlichkeit nicht in das Verfahren einbringen. Welche Auswirkungen hat nun die am Donnerstag eingebrachten Beschwerde? Nach einer Prüfung durch die EU-Kommission werden diverse Stellungnahmen eingeholt. Die Angelegenheit muss nicht – aber kann – dann bis zum EU-Gerichtshof gehen.

Bauarbeiten Fertörakos, Archiv
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Die EU-Kommission muss prüfen, ob ein formelles Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird oder nicht

EU-Kommission ist jetzt am Zug

„Es kann Ungarn dazu verurteilt werden, geeignete Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes zu treffen: Das würde bedeuten, dass Ungarn dazu angehalten wird, den begonnenen Bau wieder rückzuführen und die Gebäude und sonstigen Baumaßnahmen zu entfernen. Wenn Ungarn dem nicht nachkommt, kann es zu Strafzahlungen kommen. Es ist aber auch ein politisches Mittel, um Druck gegen das Land aufzubauen“, so Zalneva. Zunächst aber ist die EU-Kommission am Zug. Sie muss als erstes nun prüfen, ob sie ein formelles Vertragsverletzungsverfahren einleitet oder nicht.