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Masseverwalter fordert Geld

Im Sommer sorgte ein RSB-Brief des Landesgerichts Eisenstadt für Aufregung – es geht um die CMB-Pleite. Der Masseverwalter forderte von den rund 3.000 angeschriebenen Personen Geld, da diese Anteile an der Eigentümer-Genossenschaft der Bank besitzen. Die meisten wussten allerdings nichts von ihren Anteilen. Zahlen müssen sie dennoch, das ist am Montag bei der ersten Tagsatzung herausgekommen.

Auf der Liste, die vom Landesgericht Eisenstadt im Juli per RSB-Brief verschickt wird, finden sich rund 3.000 Personen. Sie alle halten – teilweise seit Jahrzehnten – Anteile an der Eigentümergenossenschaft der Commerzialbank. Wie sie zu diesen Anteilen gekommen sind, bleibt für viele ein Rätsel. „Ich habe einen Brief bekommen, in Zemendorf habe ich angeblich unterschrieben – und das ist nicht wahr, das ist eine Lüge,“ so Erich Schneeberger aus Loipersbach.

„Das funktioniert gar nicht, weil ich bin zu diesem Zeitpunkt ’91 nach Bochum gezogen, nach Deutschland. Ich habe sicher was unterschrieben, aber nicht das. Das dürfte reinkopiert sein, oder sonst irgendwas“, so Rene Grafl aus Wimpassing. „Ich weiß gar nicht, wie ich zu dem gekommen bin und warum ich das kaufen hätte sollen. Ist ja interessant, wenn man das anschaut: einer zwei Anteile, einer drei Anteile“, sagte Werner Pinter aus Schattendorf. „Ich war nie bei der Commerzbank-Kunde, oder habe irgend ein Geld ausgeborgt – überhaupt nichts. Das ist ja die Frechheit“, so Karl Strommer aus Bad Sauerbrunn.

Einwendungen ohne Erfolg

Auf der Liste scheinen auch bereits verstorbene Genossenschafter auf, die Erben sollen die offenen Forderungen nun begleichen. Es geht um Beträge von knapp über sieben Euro, bis zu mehreren Tausend Euro. 300 Genossenschafter erheben Einspruch. Rund 40 davon waren bei der ersten Tagsatzung im Landesgericht Eisenstadt am Montag – die Einwendungen blieben aber ohne Erfolg.

Genossenschafter beugen sich

„Somit hätten wir eine Selbst-Holschuld – uns selber informieren müssen und unsere Anteile rechtzeitig kündigen müssen. Da das nicht erfolgt ist, sind wir heute verpflichtet den Nachtrag zu bezahlen“, so Stefan und Hildegard Ehrenhammer aus Stöttera.

Die meisten Genossenschafter beugen sich also der Nachschusspflicht. Nur wenige geben sich damit nicht zufrieden und argumentieren, dass ihre Unterschrift gefälscht worden sei, bestätigte Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer. Für sie soll eine Entscheidung am 6. Dezember fallen.