Nach häuslicher Gewalt ist es mit einem Betretungs- oder Annäherungsverbot meist nicht getan, daher gibt es seit einem Monat die Beratungsstelle für Gewaltprävention – mehr dazu in Verein Neustart übernimmt Gewaltschutz-Beratung. Im ersten Monat gab es 21 Zuweisungen durch die Polizei, die Mehrheit davon nach häuslicher Gewalt. Die Täterinnen und Täter müssen sechs Stunden Gewaltberatung absolvieren, spätestens fünf Tage nach der Tat besteht eine Meldepflicht.

Wichtiger Beitrag zum Opferschutz
Die Mehrzahl der Gefährder komme der Fünf-Tage-Frist jedenfalls nach. Sie zeigen sich meist kooperativ und betroffen über die eigene Handlung, sagte Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart. Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, sah die Arbeit mit den Gefährdern als wichtigen Beitrag zum Opferschutz.
„Wenn es nach einem Monat vielleicht noch sehr früh ist, eine endgültige Bilanz zu ziehen, so stimmen mich doch die Erstmeldungen über das bisher Geschehene sehr positiv für die weitere Zukunft und den Erfolg dieser Prävention“, so Landespolizeidirektor Martin Huber.