Häusliche Gewalt
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Chronik

Gewaltschutz-Beratung: 21 Zuweisungen im ersten Monat

Seit einem Monat gibt es im Burgenland die Beratungsstelle für Gewaltprävention. Diese Beratungsstelle ist verantwortlich für die verpflichtenden Gesprächstherapien für Gewalttäter, die nach häuslicher Gewalt ein Betretungsverbot erhalten haben.

Nach häuslicher Gewalt ist es mit einem Betretungs- oder Annäherungsverbot meist nicht getan, daher gibt es seit einem Monat die Beratungsstelle für Gewaltprävention – mehr dazu in Verein Neustart übernimmt Gewaltschutz-Beratung. Im ersten Monat gab es 21 Zuweisungen durch die Polizei, die Mehrheit davon nach häuslicher Gewalt. Die Täterinnen und Täter müssen sechs Stunden Gewaltberatung absolvieren, spätestens fünf Tage nach der Tat besteht eine Meldepflicht.

Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, Landespolizeidirektor  Martin Huber, Alexander Grohs, Leiter NEUSTART Niederösterreich und Burgenland
LPD Burgenland
Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland mit Landespolizeidirektor Martin Huber und Alexander Grohs, Leiter NEUSTART Niederösterreich und Burgenland

Wichtiger Beitrag zum Opferschutz

Die Mehrzahl der Gefährder komme der Fünf-Tage-Frist jedenfalls nach. Sie zeigen sich meist kooperativ und betroffen über die eigene Handlung, sagte Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart. Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, sah die Arbeit mit den Gefährdern als wichtigen Beitrag zum Opferschutz.

„Wenn es nach einem Monat vielleicht noch sehr früh ist, eine endgültige Bilanz zu ziehen, so stimmen mich doch die Erstmeldungen über das bisher Geschehene sehr positiv für die weitere Zukunft und den Erfolg dieser Prävention“, so Landespolizeidirektor Martin Huber.