In Museen und Ausstellungen gibt es keine „3-G-Regel“, allerdings müssen Ungeimpfte eine FFP2-Maske tragen – das gilt auch für das Landesmuseum, die Landesgalerie und die Jubiläumsausstellung auf Burg Schlaining. In den Kulturbetrieben des Landes wird auf Plakaten auf die Maskenpflicht hingewiesen wird.
Es wird zudem überlegt, eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht einzuführen – also sowohl für Ungeimpfte als auch Geimpfte – fixiert ist das noch nicht. Für Museen und Ausstellungen wurden stichprobenartige Kontrollen durch die Polizei angekündigt, von den Landesbetrieben hieß es dazu, dass die Besucherinnen und Besucher in den Museen aber ohnehin sehr verantwortungsvoll auf die Coronavirus-Regeln achten.
„3-G“-Nachweis bei Besuch von Aufführungen
Bei Konzerten, im Theater und im Kino gilt grundsätzlich die „3-G-Regel“: Zutritt gibt es nur geimpft, genesen oder getestet. Ein Mund-Nasen-Schutz ist nicht nötig. Die neuen Regeln werden auch beim Herbstgold-Festival gültig sein, das Mittwochabend im Schloss Esterhazy in Eisenstadt eröffnet wird. Hier habe man schon bei der Bestuhlung darauf geachtet, dass es genügend Abstand zwischen den Sitzplätzen gibt, hieß es von den Veranstaltern – mehr dazu in Herbstgold im Zeichen der Methamorphosen
Die neuen Maßnahmen, die seit 15. September gelten, sind abhängig von der Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern und werden der Entwicklung entsprechend in Stufen geändert – Mehr dazu in CoV-Maßnahmen: Was nun gilt (news.ORF.at)