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Doskozil befürwortet CoV-Stufenplan

Nach den Beratungen zwischen Regierung und Landeshauptleuten sind am Mittwoch neue CoV-Regeln bekanntgegeben worden. Generell tritt ein Drei-Stufenplan in Kraft, der Verschärfungen bringt, die insbesondere Ungeimpfte betreffen. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sagt, er könnte damit „gut leben“.

„Wir können grundsätzlich sehr gut damit leben, dieser Drei-Stufenplan ist einmal der Rahmen, der bundesweit vorgegeben wird“, sagte Doskozil. Es gehe jetzt darum, gemeinsam mit dem Bund zu definieren, wie man es schaffe, die Impfquote zu erhöhen, so Doskozil zum ORF Burgenland. Eine sachliche Zusammenarbeit sei notwendig, die Bevölkerung habe kein Verständnis für Zank bei diesem wichtigen Thema und auch nicht dafür, dass durch neue Lockdowns immer wieder auf- und zugesperrt wird.

Regionale Differenzierung bei Maßnahmen wichtig

Auf die Frage, ob es auch regionale Maßnahmen geben werde, sagte Doskozil: „Da und dort werden wir schon regional Punkte ansprechen, die man höchstwahrscheinlich unter diesem Rahmen derzeit noch nicht thematisiert habe, da werden wir uns was überlegen – bis Freitag.“ Am Freitag würden die Details präsentiert. Wichtig sei, dass bei Maßnahmen regional differenziert und zielgerichtet reagiert werden kann. Unterschiede bei den Impfquoten sollen dabei berücksichtigt werden. Doskozil verwies auch nochmals auf die geplante Impflotterie – mehr dazu in Impflotterie erst ab bestimmter Impfquote.

Stufe eins ab 15. September

Grundsätzlich ist das Konzept, das von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) in einer Pressekonferenz präsentiert wurde, auf der Auslastung der Intensivstationen aufgebaut. Der neue Drei-Stufenplan der Regierung würde nur Ungeimpfte betreffen. Stufe eins soll ab 15. September in Kraft treten. Antigentests werden dann nur noch 24 Stunden gültig sein. Die „3-G-Regel“ gilt dann wieder bei Veranstaltungen ab 25 Personen und für Ungeimpfte wird wieder eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt.

Bei einer Covid-19-Auslastung von 15 Prozent der Intensivbetten tritt Stufe zwei in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt in der Nachtgastronomie und bei größeren Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen die „2-G-Regel“ – also Eintritt nur noch für immunisierte Personen.

Bei 20-prozentiger Auslastung (400 belegte Intensivbetten) gilt eine verschärfte „3-G-Regel“. Ab dieser Marke werden also in „3-G“-Bereichen (wie Restaurants, Kinos etc.) nur noch die aussagekräftigeren PCR-Tests anerkannt. Die Antigen-Tests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests) werden für „3-G“ nicht mehr gültig sein – mehr dazu in Stufenplan: Einschränkungen für Ungeimpfte