Die Aufklärungsbögen seien die wichtigste Voraussetzung, um mit der dritten Impfung beginnen zu können, denn beim dritten Stich handelt es sich um eine sogenannte Off-Label-Anwendung: Fragen der Zulassung und der Haftung sind noch ungeklärt, so Impfkoordinator Markus Halwax. Das Prinzip der Off-Label-Anwendung erklärte der Impfkoordinator so: Habe ich eine Impfung innerhalb eines Impfstoffes bekommen – zum Beispiel den ersten Stich Pfizer und den zweiten Stich auch Pfizer – war es eine Standardanwendung.
Das Kreuzimpfen war eine Off-Label-Anwendung: erster Stich Pfizer und zweiter Stich Janssen. Im Moment handelt es sich aufgrund fehlender Datenlagen und Fakten bei der Auffrischungsimpfung auch um so eine Off-Label-Anwendung.
Vormerksystem wird noch adaptiert
Sind die Formulare dann da, kann gestartet werden. Als erstes kommen die Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohn- und Pflegeheimen dran. Eine Anmeldung ist nicht nötig, sie werden direkt in den Heimen geimpft. Alle anderen, also Risikopatienten sowie die breite Masse werden bei niedergelassenen Ärzten geimpft und müssen sich wie gewohnt über das Vormerksystem des Landes anmelden. Das wird noch adaptiert, so Halwax. Künftig werde es so sein, dass man sich anmeldet und im Vormerksystem dann sagen kann, wann man seinen Stich/seine Stiche erhalten hat. Das Vormerksystem erinnert dann, wenn die Auffrischungsimpfung notwendig wäre. „Das heißt, das Vormerksystem wird dahingehend geändert. Die große Masse der Bevölkerung wird wieder über das Vormerksystem abgewickelt werden“, so der Impfkoordinator.
Vom Bund sei in Aussicht gestellt worden, dass die Aufklärungsbögen Ende dieser, bzw. Anfang nächster Woche zur Verfügung stehen, dann wird geimpft. Was auch noch fehlt: einheitliche Vorgaben für die Honorierung der Ärzte, also was die Hausärzte für den dritten Stich bekommen.