Gölly, Grohs und Huber
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Chronik

Verein Neustart übernimmt Gewaltschutz-Beratung

Am 1. September tritt die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft. Darin enthalten ist für Täter eine verpflichtende Beratung in Sachen Gewaltprävention. Im Burgenland übernimmt diese Beratung der Verein „Neustart“.

Kommt es in den eigenen vier Wänden zu Gewalt oder besteht die Gefahr, dann kann gegen den mutmaßlichen Gewalttäter bzw. die Gewalttäterin ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Ab 1. September muss die betroffene Person nun verpflichtend eine sechsstündige Beratung absolvieren. Im Burgenland übernimmt diese Beratung der Verein „Neustart“. Wichtig sei es, rasch zu handeln, sagte Alexander Grohs, Leiter von „Neustart“ in Niederösterreich und dem Burgenland bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.

Alexander Grohs, Leiter von NEUSTART Burgenland und Niederösterreich
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Alexander Grohs

„Wenn man sie (Anm.: die Gewalttäter) hier abholt, kann man dann ein gutes Zeitfenster nutzen, wo sie motiviert werden können, an sich zu arbeiten, wo man intervenieren kann, um sie weiterzuvermitteln in eine längere Betreuung, in Anti-Gewalttrainings“, so Grohs.

Gewaltschutzzentrum begrüßt Betreuung für Täter

Um die Opfer von Gewalt kümmert sich das Gewaltschutzzentrum Burgenland. Dass es nun auch aufseiten der Täter Betreuung gibt, begrüße man im Gewaltschutzzentrum, sagte Geschäftsführerin Karin Gölly. „Wenn wir ein hohes Risiko feststellen, was in der Vergangenheit leider immer häufiger passiert ist, dann ist es ganz wichtig, dass wir auch mit der Beratungsstelle, die mit dem Täter arbeitet, kooperieren dürfen“, so Gölly.

Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland, Karin Gölly
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Karin Gölly

Heuer 226 Betretungs- und Annäherungsverbote

Im Burgenland wurden seit Jahresbeginn 226 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Im Falle von häuslicher Gewalt falle es vielen immer noch schwer zur Polizei zu gehen, sagte Landespolizeidirektor Martin Huber. „Weil man natürlich dann auch mit den Folgen konfrontiert ist, nämlich dass der Täter, jene Person die Gewalt ausübt, eben weggewiesen wird, dass der Papa auf einmal nicht mehr da ist, dass der Mann nicht mehr da ist. Das sind für die Familien ganz schwierige Situationen“, so Huber.

Landespolizeidirektor Martin Huber
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Martin Huber

Nimmt der Täter bzw. die Täterin die verpflichtende Beratung nicht in Anspruch, droht eine Geldstrafe – im schlimmsten Falle sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.