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Politik

Burgenland bekommt neues Fischereigesetz

Das Burgenland will sich vom Fischereigesetz aus 1949 verabschieden und ein neues Fischereirecht beschließen. Dabei verankert werden der Schutz der heimischen Wassertiere, die nachhaltige Nutzung der Fischwässer sowie die Erhaltung und Wiederherstellung eines gesunden Wassertierbestandes.

Im neuen Fischereigesetz sollen der Umwelt- und Tierschutz umfassend berücksichtigt werden – indem etwa die Schonzeiten an die angrenzenden Bundesländer angeglichen werden. „Es ist ein Gesetz für den Umweltschutz, den Naturschutz und für die Fischer“, erklärte Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) in einer Aussendung.

Bei der Neuausübung der Fischerei im Burgenland muss eine fischereiliche Eignung nachgewiesen werden, das bedeute eine Prüfung für all jene, die bis Ende 2022 keine Fischereikarte gelöst haben. Gebührenerhöhung soll es keine geben. Die Sätze 50 Euro für drei Jahre oder 25 Euro für ein Jahr bleiben demnach bestehen.

Fischereibeirat wird eingerichtet

Zur Demokratisierung und gesetzlichen Verankerung der Mitsprache von Fischern wird ein Fischereibeirat eingerichtet. Die Umstellung auf einen elektronischen Revierkataster und die Möglichkeit zur Verlängerung der Landesfischereikarten per Zahlschein sei eine Verwaltungsvereinfachung. Außerdem wird ein ehrenamtlicher Landesfischereimeister eingesetzt.

Schneemann kündigte landesweit drei Infoveranstaltungen an, bei denen das neue Gesetz präsentiert, diskutiert und adaptiert werde. Beschlossen werden soll es noch dieses Jahr im Landtag. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2022 geplant.

Lob und Kritik von den Grünen

Die Grünen begrüßen die Vorlage des neuen Gesetzes, kritisieren allerdings, dass es hierbei hauptsächlich um Verwaltungsanpassungen gehe. „Einzig das Ende der Befischung mit lebenden Wirbeltieren ist hier löblich hervorzuheben“, meinte Umweltsprecher Wolfgang Spitzmüller in einer Aussendung. Von Umwelt- oder Tierschutz zu sprechen, gehe „in Richtung Greenwashing“, monierte er.