Trafik-Schild
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Chronik

CoV-Regeln: Strafe für Trafikanten ohne Maske aufgehoben

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland hat eine Geldstrafe für einen Trafikanten, den ein Polizist Ende November ohne Mund-Nasen-Schutz in seinem Geschäft angetroffen hatte, aufgehoben. Damals war eine Maske bei Kundenkontakt verpflichtend.

Der Beamte habe die Trafik aber „nicht als Kunde, sondern als Polizist im Zuge einer Amtshandlung betreten“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts, über die am Freitag der „Standard“ berichtete.

Beamte hatten die burgenländische Trafik nach einer anonymen Anzeige, wonach der Mann seine Kunden ohne Mund-Nasen-Schutz bediene, kontrolliert. Als die Polizisten ins Geschäft kamen, habe der Trafikant auch tatsächlich keine Maske getragen. Er musste deshalb 396 Euro Strafe zahlen.

Weil ihm gesagt wurde, dass eine Anzeige vorliege, habe der Mann nicht davon ausgehen müssen, dass der Polizist ein „potenzieller Kunde“ sei, argumentierte das Gericht. Somit sei kein „Kundenkontakt“ vorgelegen. Das LVwG hob die Strafe deshalb auf, das Verwaltungsstrafverfahren wird eingestellt.