Commerzialbank

Gemeinden können entschädigt werden

Gemeinden, die Geld durch die Commerzialbank-Pleite verloren haben, können nun mit einer teilweisen Entschädigung durch das Land rechnen. Das berichtete der Kurier am Dienstag. Demnach wurde das dazu notwendige, bereits im Mai beschlossene Gesetz von der Bundesregierung abgesegnet.

Die Gemeinden können mit rund 60 bis 85 Prozent der verlorenen Einlagen rechnen, wenn sie die Forderung an das Land abtreten. Das Land wird in einer Sammelklage gegen die Republik versuchen, die volle Summe zurückzubekommen. Betroffen sind die Gemeinden Schattendorf, Forchtenstein, Baumgarten, Draßburg, Bad Sauerbrunn, Hirm, Loipersbach, Großhöflein, Sigleß und Krensdorf. Jetzt müssen die Gemeinderäte beschließen, dass sie die Forderungen an das Land verkaufen. Im Vorfeld haben sich die meisten Gemeinden dafür ausgesprochen, das Angebot anzunehmen.

Im neuen Gesetz wird den Gemeinden auch aufgetragen, Gelder nach dem Prinzip des geringsten Risikos und nicht nach der höchsten Rendite zu veranlagen.