Einige der Genossenschafter wollen sich nun dagegen wehren, bestätigte ein Sprecher des Gerichtes am Freitag gegenüber der APA einen Bericht der „Kronen Zeitung“. Sie haben Nachschusspflicht, weil der Anspruch der Massegläubiger aus dem Genossenschaftsvermögen nicht befriedigt werden kann.
Bei der „Personalkredit- und Kommerzialkreditvermittlungs- und Anteilsverwaltungsgenossenschaft“ scheinen nahezu alle Kunden und Geschäftspartner der Commerzialbank als Mitglieder auf. Einige von ihnen geben nun an, gar nicht gewusst zu haben, dass sie auch Genossenschafter seien.