Laut burgenländischer Bauordnung sind Blitzableiter nur für sogenannte gefährdete Gebäude verpflichtend. Als gefährdet gelten Häuser, die aufgrund ihrer Größe, Lage oder Bauweise vom Blitz getroffen werden können. Meistens ist der Blitzschutz für den privaten Bereich nicht verpflichtend.
Direkter oder indirekter Blitzschlag?
Wenn ein Blitz für Schäden sorgt und kein Blitzableiter vorhanden ist, kommt, trotzdem, in vielen Fällen die Versicherung für die Kosten auf. Versicherungsanbieter unterscheiden dabei zwischen einem direkten und indirekten Blitzschlag. Die Schäden eines direkten Blitzschlages werden im Normalfall übernommen. Nicht immer bezahlt die Versicherung hingegen die Kosten eines indirekten Blitzschlages. Es handelt sich dabei um Einschläge in der Nähe eines Grundstückes.