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Pucher täuschte Guthaben vor

Auch ein Jahr nach der Commerzialbank-Pleite tauchen immer wieder neue Details zum „System Pucher“ auf. So berichtet der Standard in seiner aktuellen Ausgabe, wie Ex-Bankchef Martin Pucher mit einer Vorstandsdirektorin die vermeintlichen Guthaben der Commerzialbank bei anderen Banken vorgetäuscht haben sollen.

Erfundene Guthaben der Commerzialbank Mattersburg bei anderen Banken spielen im Skandal eine tragende Rolle. Dabei geht es laut Standard-Bericht um rund 300 Millionen Euro. Die Bestätigungen für diese Guthaben soll Pucher gemeinsam mit seiner Vorstandskollegin gefälscht und an den jeweiligen Standorten der Bankinstitute abgegeben haben.

Das Papier für die Bestätigungen habe man zuerst in einer Druckerei herstellen lassen und später selbst am Computer produziert – so die Aussagen der Frau. Man habe der Druckerei erklärt, dass man aus technische Gründen Vorlagen des Papiers von – insgesamt acht – anderen Bankinstituten brauche. Zu den Unterschriften auf den Bankbestätigungen sollen die beiden über Musterzeichnungen und andere Dokumente im Firmenbuch gekommen sein.

Unterschriften gefälscht

Außerdem sollen sie – nur für die Unterschriften in den Antwortschreiben – Anfragen an andere Banken gestellt haben. Auch die Unterschriften auf Weihnachtskarten von Konkurrenzbanken wurden aufgehoben und genutzt. Für das Fälschen der Unterschriften soll Pucher zuständig gewesen sein. Das hat auch dessen Anwalt Norbert Wess bestätigt. Die gefälschten Bestätigungen wurden an die Abschlussprüfer, die damalige TPA, geschickt.

Genossenschaftsnachzahlung für Kunden

Die Commerzialbank-Kunden können auch ein Jahr nach Auffliegen des Skandals noch nicht damit abschließen. Viele von ihnen haben in den vergangenen Wochen Post vom Landesgericht mit der Aufforderung zu einer Genossenschaftsnachzahlung bekommen: Denn sie halten laut dem Schreiben Anteile an der Genossenschaft, die Hauptaktionärin der Commerzialbank AG war. Beim Konsumentenschutz des Landes laufen deswegen die Telefone heiß.

Dort geht man aber davon aus, dass das alles rechtens sei, so Banken-Ombudsmann Ernst Loos. Man rate den Kunden aber zu einem Einspruch, um sich den damaligen Genossenschaftsvertrag zuschicken zu lassen. Denn viele der Verträge liegen Jahrzehnte zurück und stammen noch aus der Zeit, als die Commerzialbank Mattersburg noch zu Raiffeisen gehörte.