Urlauberinnen und Urlauber müssen sich vor einer Italien-Reise Online registrieren. Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorzuweisen, andernfalls müssen Reisende zehn Tage in Quarantäne. Momentan gelten keine Ausgangsbeschränkungen. Mit 6. August treten jedoch neue Maßnahmen in Kraft. Ab dann gilt die 3-G-Regel in der Gastronomie, für Kulturangebote und bei Sportveranstaltungen. Auch ein Mund-Nasen-Schutz muss in der Öffentlichkeit wieder getragen werden. Bei Covid19-Symptomen dürfen Krankenhäuser und Ärzte nicht aufgesucht werden. Betroffene sollen eine eigens eingerichtete Hotline anrufen.

3G-Pflicht bei Einreise nach Kroatien
Auch bei einem Aufenthalt in Kroatien ist eine Registrierung vor der Reise notwendig. Diese kann online oder direkt an der Grenze erfolgen. Bei der Einreise müssen Urlauberinnen und Urlauber einen 3-G-Nachweis vorlegen – ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern reisen. Die Gastronomie ist in Kroatien bis 24.00 Uhr geöffnet. Zwischen 0.00 und 6.00 Uhr besteht ein Verkaufs- und Ausschankverbot von Alkohol. Beim Besuch von Kulturveranstaltungen ist ein 3-G-Nachweis zu erbringen. In allen geschlossenen Räumen, sowie im Freien wo der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht. Treten im Urlaub Covid19-Symptome auf, müssen Erkrankte umgehend ihren Beherbergungsbetrieb informieren.
Maskenpflicht an öffentlichen Orten in Spanien
Spanien-Urlauber müssen sich vor der Reise online registrieren. Für die Einreise wird seitens der Behörden kein 3-G-Nachweis verlangt – Fluglinien und Beherbergungsbetriebe können aber selbst über eine 3G-Pflicht entscheiden. Momentan besteht in Spanien an öffentlichen Orten eine Maskenpflicht. Diese kann im Freien bei der Einhaltung des Mindestabstandes entfallen. Beschränkungen für Restaurants und Veranstaltungen variieren je nach Region. Sollten in Spanien Covid-Symptome auftreten oder ein dort durchgeführter Test positiv sein, ist die Ausreise aus dem Land grundsätzlich untersagt.
Aktuell besteht für die Rückreise nach Österreich aus allen drei Ländern eine 3-G-Pflicht.
AK-Rechtsexperte Steiger über Urlaubsregeln
Helmut Steiger, Rechtsexperte der Arbeiterkammer Burgenland, spricht über Ein- und Ausreiseregeln, Quarantänebestimmungen, 3-G-Nachweise und arbeitsrechtliche Bestimmungen rund um eine CoV-Infektion im Urlaub.