Schulden
APA/ROLAND SCHLAGER
APA/ROLAND SCHLAGER
Wirtschaft

Insolvenzrecht: Bedenken wegen Änderungen

Anfang Juli ist mit der neuen Insolvenzrechtsnovelle eine EU-Richtlinie umgesetzt worden. Schuldnerinnen und Schuldnern soll unter anderem die Möglichkeit einer schnelleren Entschuldung gegeben werden. Schuldnerberatungsstellen haben Bedenken.

Schuldnerinnen und Schuldner haben nun die Möglichkeit, eine kürzere Entschuldungsdauer von drei Jahren in Anspruch zu nehmen. Für Private gilt jedoch eine Befristung bis 2026. Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatung GmbH, sieht in der Befristung eine Ungleichbehandlung von Selbständigen und Privaten. Die neue Möglichkeit der kürzeren Entschuldungsdauer gibt es nur für Betroffene, die ernsthaft und konsequent an ihrer Situation arbeiten wollen. Wichtig wäre für Mitterlehner, dass genau diesen Menschen eine unbefristete Chance auf kürzere Entschuldung gegeben wird.

Gericht veröffentlicht Zahlungsunfähigkeit online

Nach Veröffentlichung der Zahlungsunfähigkeit haben Selbständige 30 Tage Zeit für die Eröffnung des Privatkonkurses. Private müssen hingegen binnen 30 Tagen erste Maßnahmen zur Beseitigung ihrer Zahlungsunfähigkeit setzen, etwa die Anmeldung bei einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Neu ist auch, dass das Gericht die Zahlungsunfähigkeit von Schuldnerinnen und Schuldnern im Internet veröffentlicht. Dadurch könnte es zu weiteren Diskriminierungen überschuldeter Menschen kommen, befürchtete Mitterlehner.