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Politik

Wohnbauförderung: FPÖ fordert vorzeitige Rückzahlung

Die FPÖ kritisiert, dass die Wohnbauförderung im Burgenland nicht mehr vorzeitig zurückgezahlt werden kann. Das ist bereits seit 2015 nicht mehr möglich. Die Freiheitlichen werden daher im Landtag einen Antrag stellen, um die vorzeitige Rückzahlung wieder zu ermöglichen.

2016 wurden 89 Millionen Euro an Wohnbauförderung im Burgenland ausbezahlt, im Vorjahr waren es 63 Millionen Euro. Die Abschaffung der vorzeitigen Rückzahlung der Wohnbauförderung wurde 2015 von SPÖ und ÖVP 2015 beschlossen. Damit haben die burgenländischen Häuslbauer laut FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz viel Geld verloren.

Ausbezahlte Wohnbauförderung im Burgenland:

2016: 89,2 Mio
2017: 74,6 Mio
2018: 73,5 Mio
2019: 48,7 Mio
2020: 63,4 Mio

„Die vorzeitige Darlehenstilgung hat sich wirklich bewährt und ist eine wirkliche Wohnbauförderung. Da hat man, wenn man das Darlehen vorzeitig zurückbezahlt hat, bis zu 50 Prozent des Gesamtdarlehens erlassen bekommen. Im Schnitt waren das etwa 20 Prozent. Das ist wirklich eine Wohnbauförderung, die den Häuslbauern und Burgenländern zugute kommt“, so Tschürtz.

Tschürtz fordert Zweckbindung für Wohnbauförderung

Außerdem müsse es laut Tschürtz wieder eine Zweckbindung der Wohnbauförderungsgelder geben: „Es kann nicht sein, dass die Wohnbauförderung für öffentliche Gebäude, Sportanlagen, Polizeidienststellen usw verwendet wird. Die Wohnbauförderung muss dort hingehen, wo sie gebraucht wird, nämlich zu den burgenländischen Häuslbauern“, so Tschürtz. Die FPÖ-Abgeordneten werden in der nächsten Landtagssitzung im September einen entsprechenden Antrag zur Zweckbindung und vorzeitigen Rückzahlung der Wohnbauförderung einbringen.

Büro Dorner: Rabatt nicht mehr möglich

Aus dem Büro von dem für die Wohnbauförderungen zuständigen Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) heißt es, dass jeder Darlehensnehmer sehr wohl seine Wohnbauförderung an das Land Burgenland vorzeitig zurückzahlen kann. Ein Rabatt sei allerdings nicht mehr möglich. Begründet wird das mit der budgetären Lage aufgrund der CoV-Pandemie, außerdem müsse man mit den Geldern nachhaltiger umgehen. Zur angesprochenen Zweckwidmung heißt es, dass die Ausgaben der Wohnbauförderung die Einnahmen übersteigen würden, womit die Zweckbindung tatsächlich realisiert werde.