Laut der am 1. Juli in Kraft getretenen Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung besteht in fast allen Bereichen nur mehr eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die burgenländischen Krankenhäuser agieren auf Anraten interner und externer Experten aber weiterhin vorsichtig, da sie als hochsensibler Bereich einzustufen sind.
Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt die „3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet“. Für Besucher, die keine FFP2-Maske bei sich haben, werden solche beim Krankenhauseingang bereitgestellt. Die Zahl der Besucher, die Besuchszeiten und die Besuchsdauer bleiben weiterhin limitiert: Besuche sind wie bisher von Montag bis Sonntag zwischen 14.00 und 15.00 Uhr möglich. Zusätzliche Besuchsmöglichkeiten gibt es in den KRAGES-Spitälern donnerstags zwischen 17.00 und 18.00 Uhr sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt dienstags und donnerstags von 18.00 bis 19.00 Uhr.