FFP2-Maske
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Coronavirus

In Spitälern bleibt FFP2-Maskenpflicht

In den Spitälern der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-GmbH) sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt muss weiterhin die FFP2-Maske getragen werden. Dies soll die weitere Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus verhindern, hieß es in einer Aussendung am Freitag.

Laut der am 1. Juli in Kraft getretenen Novelle zur 2. Covid-19-Öffnungsverordnung besteht in fast allen Bereichen nur mehr eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die burgenländischen Krankenhäuser agieren auf Anraten interner und externer Experten aber weiterhin vorsichtig, da sie als hochsensibler Bereich einzustufen sind.

Zusätzlich zur Maskenpflicht gilt die „3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet“. Für Besucher, die keine FFP2-Maske bei sich haben, werden solche beim Krankenhauseingang bereitgestellt. Die Zahl der Besucher, die Besuchszeiten und die Besuchsdauer bleiben weiterhin limitiert: Besuche sind wie bisher von Montag bis Sonntag zwischen 14.00 und 15.00 Uhr möglich. Zusätzliche Besuchsmöglichkeiten gibt es in den KRAGES-Spitälern donnerstags zwischen 17.00 und 18.00 Uhr sowie im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt dienstags und donnerstags von 18.00 bis 19.00 Uhr.