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Mordfall Mörbisch: Lebenslange Haft

Im Mordfall von Mörbisch am See haben die Geschworenen am frühen Mittwochnachmittag ein Urteil gegen einen 29-jährigen Niederösterreicher gefällt. Der Mann muss wegen Mordes an einem 22-jährigen Nordburgenländer lebenslang ins Gefängnis.

Der 29-jährige Niederösterreicher ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er am 9. August 2020 in Mörbisch einen 22-jährigen Burgenländer in einem Entwässerungskanal des Neusiedler Sees ertränkt haben soll. Danach soll er ihm Bargeld und eine Uhr gestohlen haben. Der Angeklagte bestritt das. Das Geschworenengericht sprach ihn mit sechs zu zwei Stimmen schuldig.

Angeklagter meldete Berufung an

Richterin Birgit Falb begründete die lebenslange Haft mit der „heimtückischen und grausamen Vorgangsweise“ bei der Tat und dem Zusammenkommen zweier Verbrechen. Dem 29-Jährigen wurden Mord und schwerer Raub vorgeworfen. Den Eltern des Opfers wurden jeweils 19.750 Euro zugesprochen, dem Bruder muss der 29-Jährige 10.000 Euro und der Großmutter 1.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Dritter Prozesstag in Eisenstadt

Der dritte Prozesstag begann am Mittwoch mit einigen Beweisanträgen der Verteidigung, die vom Gericht als irrelevant zurückgewiesen wurden. Dann hielt der Staatsanwalt sein Schlussplädoyer und sprach von einem heimtückischen, brutalen Mord, für den es nur eine Strafe geben dürfe. Der Angeklagte habe sich bei den Einvernahmen ständig widersprochen und seine Aussagen den Ermittlungen angepasst.

Dass er nur einmal in Mörbisch gewesen sei, um seinem Freund, dem späteren Opfer, bei einer Auseinandersetzung mit Ausländern zu helfen – diese Aussage sei von mehreren Zeugen widerlegt worden. Ein weiteres, starkes Indiz war für den Staatsanwalt ein Geldbetrag von rund 9.000 Euro, der im Fahrzeug des Angeklagten gefunden worden sei. Auf dem Geld seien Spuren von Erde festgestellt worden, die mit der Erde des Tatortes übereinstimmen würden.

Verteidigerin sprach von Ermittlungsfehlern

Die Verteidigerin betonte in ihrem Plädoyer, dass die Polizei habe Ermittlungsfehler gemacht. Sie habe den Angeklagten von Anfang an für schuldig gehalten und sei Spuren, die ihn entlasten würden, nicht nachgegangen. Es seien einseitige Ermittlungen gewesen, so die Verteidigerin. Sie wies die Geschworenen auch darauf hin, dass Angeklagte bei geringstem Zweifel freizusprechen seien.