Reisepass der Republik Österreich
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Politik

Staatsbürgerschaft: Sagartz gegen Erleichterungen

Ein neues Staatsbürgerschaftsrecht und einen leichteren Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft, diese Forderung hat die Bundes-SPÖ vor wenigen Wochen aufgestellt. ÖVP und FPÖ sind dagegen – auch der Obmann der ÖVP Burgenland, Christian Sagartz, spricht sich dagegen aus.

Nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich soll es einen Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft geben, so die Forderung der SPÖ. Dazu kommt: Kinder, die in Österreich geboren wurden, sollen bei der Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sich zumindest ein Elternteil fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat. Die SPÖ will eine Reform des bisher geltenden Staatsbürgerschaftsrechts. Der designierte ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz will das nicht.

„Sollten Kurs beibehalten“

„Jetzt gibt es ja klare Spielregeln. Es braucht eine gewisse Zeit, die man in Österreich aufhältig sein muss. Auf der anderen Seite erwarten wir uns auch, dass sich die Personen die deutsche Sprache aneignen und natürlich auch unsere demokratischen Werte vertreten. Und all das ist aus meiner Sicht ein Prozess. Das ist ja nicht ein Momentum, das hat man nicht, wenn man über die Grenze geht. Und genau deshalb sollten wir hier diesen Kurs beibehalten“, so Sagartz.

Die SPÖ würde diese Überlegungen nur anstellen, um neue Wählerstimmen zu bekommen. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft sei aber ein heikles Thema, so Sagartz.

Petrik: „Erschwernisse abbauen“

In den vergangenen 20 Jahren sei der Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft von SPÖ, ÖVP und FPÖ massiv eingeschränkt worden, kritisiert die Klubobfrau der burgenländischen Grünen, Regina Petrik. Österreich gehöre zu den restriktivsten Staaten Europas. „Mein Ziel ist, dass möglichst viele Menschen, die hier leben, auch politisch an diesem Leben teilhaben können. Eine Aufenthaltszeit von fünf Jahren für Drittstaatsangehörige und drei Jahre für Unionsbürgerinnen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft erscheint mir eine angemessene Zeit zu sein“, so Petrik.