Der Funktionär, der eine Agentur für Pflegekräfte betreibt, hatte gemeinsam mit seiner Frau zumindest 24 Stimmzettel von 24-Stunden-Pflegerinnen manipuliert und seinen eigenen Namen ins Feld für die Vorzugsstimme geschrieben. Das Bezirksgericht Neusiedl am See bot dem geständigen Mann Diversion an, also Bußgeldzahlung – doch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt legte Beschwerde gegen dieses gelinde Urteil ein.
Treibende Kraft, Begünstigter und Verantwortung für Frau
Das Landesgericht Eisenstadt sieht die Sache wie die Staatsanwaltschaft. „Jede manipulative Veränderung des Ergebnisses von demokratisch durchgeführten Wahlen wird als höchst unerwünscht angesehen“, zitiert das Nachrichtenmagazin „profil“ aus dem Spruch des Gerichts. Den Erstangeklagten bezeichnet das Landesgericht nicht nur als „spiritus rector der Tathandlung“ und als „Hauptbegünstigten der Wahlfälschung“, der Mann habe es auch zu verantworten, „dass gegen seine Gattin ein Strafverfahren eingeleitet wurde“. Und weiter: „Hier sprechen, selbst wenn die gegenständliche Wahl lediglich von regionaler Bedeutung sein sollte, eindeutig präventive Erwägungen gegen die Gewährung der Rechtswohltat einer Diversion.“
Grünen: Entscheidung sehr erfreulich
Die burgenländische Regionalsprecherin der Grünen Wirtschaft, Anja Haider-Wallner, zeigt sich erfreut: „Ich habe Anfang März 2020 bei der Stimmenauszählung auf die Manipulationen aufmerksam gemacht. Die Wahlkommission wollte meine Beobachtungen vom Tisch wischen. Deshalb haben wir damals die Sachverhaltsdarstellung gemacht. Es ist sehr erfreulich, dass nun unmissverständlich klargestellt wird, dass Wahlbetrug kein Kavaliersdelikt ist. Die Verantwortung der Funktionär:innen der Wirtschaftskammer Burgenland muss aber ebenfalls geklärt werden!“
Auch in Oberösterreich und Tirol wurden von der Grünen Wirtschaft Sachverhaltsdarstellungen eingebracht. Während in Tirol noch das Ermittlungsverfahren läuft, standen in Wels Anfang Juni ein Wirtschaftskammerfunktionär und eine Funktionärin der Freiheitlichen Wirtschaft in einem sehr ähnlich gelagerten Fall vor Gericht. Auch diese Verhandlung wurde nicht rechtskräftig diversionell erledigt.