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Wirtschaft

Tourismusgesetz wird überarbeitet

Im Burgenland wird die Regelung für die Ortstaxe in Tourismusbetrieben nun doch nicht geändert. Sie ist Teil des neuen Tourismusgesetzes. Das Gesetz wird in diesem Punkt novelliert.

Derzeit muss pro Gast und Nacht 1,50 Euro an Ortstaxe eingehoben werden. Das im vergangenen Dezember beschlossene neue Tourismusgesetz hätte vorgesehen, dass ab 1. Jänner 2022 diese Gebühr einen fixen Prozentsatz vom Nächtigungspreis ausmacht. Nach genauer Analyse und Diskussionen mit Buchungsplattformen und Tourismusbetrieben kommt man nun aber wieder von dieser Änderung ab. Die Einhebung wäre zu kompliziert, heißt es vom Burgenland Tourismus.

Beschluss im Herbst

Ziel sei es, die Betriebe in der Coronaviruskrise bestmöglich zu unterstützen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, sagte SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich zur APA. Die Unternehmer wollen laut Hergovich das alte System beibehalten. Im Herbst soll der Regierungsentwurf dazu im Landtag vorgelegt werden. Darin wird die Ortstaxe wieder mit einem Pauschalbetrag festgelegt, wie hoch der sein wird, steht noch nicht fest. Die Ortstaxe betrug 2019 – also in einem normalen coronavirusfreien Jahr – insgesamt 3,5 Millionen Euro.

In dieser Novelle wird auch die Altersgrenze, ab der die Ortstaxe fällig wird, von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt. Die ÖVP kritisiert die Änderung des erst heuer mit SPÖ-Mehrheit beschlossenen Gesetzes, weil die Einwände der Opposition ignoriert worden seien. Das Gesetz sei „ohne echte Diskussion im Landtag durchgepeitscht worden“, sagt ÖVP-Klubobmann Markus Ulram.