Der „Grüne Pass“ besteht grundsätzlich aus drei Zertifikaten und bescheinigt, dass man entweder genesen, getestet oder geimpft ist – und zwar durch einen QR-Code, der dann einfach gescannt werden kann. Vor allem ab Juli soll damit das Reisen innerhalb der EU erleichtert werden.
Neu: Testzertifikate mit QR-Code
Ab Donnerstag beziehungsweise ab Freitag sind auch alle offiziellen Testzertifikate mit diesem QR-Code versehen. Neu ist ebenfalls die Bezeichnungen der Testergebnisse: „Nicht nachgewiesen“ steht für negativ, „nachgewiesen“ für positiv – damit sind die Ergebnisse auch EU-weit gültig. Für genesene Menschen gilt: Der bisherige Absonderungsbescheid ist weiterhin gültig.

Handy-Signatur oder Bürgerkarte notwendig
Wirklich notwendig wird dieser Code und damit der „Grüne Pass“ ab 1. Juli – vor allem bei Reisen. Der einfachste Weg zum „Grünen Pass“ ist über das Gesundheitsportal gesundheit.gv.at – Voraussetzung dafür ist eine Handy-Signatur beziehungsweise eine Bürgerkarte. Das ist eine Art digitaler Ausweis. Wer zum Beispiel das Finanzamtsservice „FinanzOnline nutzt“, kann die Registrierung dafür von zu Hause aus online durchführen. Möglich ist das auch in Servicestellen wie Finanzämtern oder Krankenkassen beziehungsweise in diversen Gemeinden wie etwa in Mattersburg.

Für eine Handy-Signatur mache man sich am besten vorher telefonisch einen Termin aus, sagte die Mattersburger Gemeindebedienstete Julia Gebhardt. Beim Termin brauche man dann das Handy und einen Personalausweis. Außerdem könne man sich schon vorher ein Passwort überlegen. Mittels Handy-Signatur kann man dann über gesundheit.gv.at die Zertifikate herunterladen – und bequem auch über das Handy vorweisen.
Geimpfte: Impfpass oder ausgedruckter Impfnachweis
Auch für geimpfte Menschen sollen im Juni die Zertifikate mit QR-Code folgen. Bis dahin gelten folgende Möglichkeiten als Nachweis: Impfpass, ausgedruckter Impfnachweis aus der Apotheke oder Impfnachweise über ELGA, wofür man ebenfalls eine Handy-Signatur benötigt. Die Möglichkeit, sich die Nachweise inklusive QR-Code etwa in Apotheken oder Bezirkshauptmannschaften ausdrucken zu lassen, besteht weiterhin. Bei ELGA angemeldet muss man hierfür nicht sein, weder für den E-Impfpass, noch für den „Grünen Pass“.