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Commerzialbank: Zivilgericht wies Klagen ab

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat in der Causa Commerzialbank die Klage von Sparern gegen die Republik Österreich abgewiesen. Die Richterin hatte diesen Schritt schon bei der Verhandlung Mitte April angekündigt.

Die Anwälte Ernst Brandl und Raphael Toman von der Kanzlei Brandl Talos wollen Berufung einlegen. Sie haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, wonach der Staat bei Fehlern der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegenüber Anlegern nicht haftet. Die Richterin wies die Klage aufgrund dieser Bestimmung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes ab.

Sie hatte auch keine Bedenken an deren Verfassungsmäßigkeit. Brandl und Toman kündigten gegenüber der APA an, gegen das Urteil Berufung einzulegen und damit gleichzeitig auch einen Parteienantrag auf Normenkontrolle an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu richten. Sie zeigten sich erfreut über die rasche Entscheidung, mit der der „Weg zum Verfassungsgerichtshof freigemacht“ werde.

Dass die Republik gegenüber Sparern nicht für Fehler der FMA hafte, habe Auswirkungen auf die Qualität der Aufsichtstätigkeit, argumentierte Brandl. Im Gegensatz dazu hafte jeder Unternehmer, der einen Schaden anrichte. „Wollen Sie in einem Haus wohnen, das ein Baumeister gebaut hat, der schon vor Aufnahme seiner Tätigkeit wusste, dass er für eigene Fehler und Fehler von Erfüllungsgehilfen, egal wie gravierend die sein mögen, nicht haften muss? Ich jedenfalls nicht“, sagte Brandl. Mit einer Berufung ans Oberlandesgericht und einem Parteienantrag an den VfGH sei in den kommenden Wochen zu rechnen.