„Mit der Verlängerung der Sperrstunde in den Bereichen Kultur, Tourismus und Gastronomie, können die langersehnten Öffnungen, durch die 3-G-Regel, in einer sicheren Umgebung endlich wieder genossen werden. Im Burgenland beweisen die Zahlen, dass die bereits vollzogenen Öffnungsschritte auf das Infektionsgeschehen keine Auswirkungen haben. Um den Menschen wieder ein Perspektive zu geben, ist es wichtig, dass bei einem niedrigen Infektionsgeschehen auch dementsprechende Öffnungsschritte getan werden“, so Doskozil.
Im Burgenland schaut die Lage jedenfalls gut aus: seit Donnerstag steht die Corona-Ampel auf gelb grün – was ein geringes Risiko bedeutet. Das Burgenland ist das einzige Bundesland das sich derzeit in dieser Stufe befindet. Die Zahlen: Fünf Neuinfektionen wurden am Freitag im Burgenland gemeldet. Im Spital müssen derzeit 21 Menschen wegen Corona behandelt, elf davon auf Intensivstationen – mehr dazu in Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 19.
Erleichterung bei Kultur
Groß war auch die Erleichterung bei Veranstaltern des Festpielsommers, ab Juli gibt es keine Obergrenze mehr – die Zuschauertribünen dürfen zu 100 Prozent gefüllt werden – weiterhin gilt aber die 3-G-Regel. „Nach der heutigen Pressekonferenz würde ich die 3-G’s so formulieren: große Freude, große Erleichterung und große Hoffnung. Es ist uns eine große Freude das Kartenkontingent jetzt schrittweise zu erhöhen und dadurch natürlich auch eine höhere Publikumszahl zu erreichen“, so die Geschäftsführerin der Kulturbetriebe Burgenland Barbara Weißeisen Halwax.
In der Gastronomie wird die Sperrstunde auf 24 Uhr verlegt – der Mindestabstand wird auf einen Meter reduziert. Zudem dürfen mehr Leute an einem Tisch sitzen – drinnen und draußen. Sport Austria-Präsident Hans Niessl betonte wie wichtig es sei, dass mit den Zusehern die Stimmung im Sport zurückkehrt und Vereine und Verbände wieder mit Eintrittsgeldern und Einnahmen aus der Gastronomie rechnen können. Erleichterungen gibt es auch im Handel – statt der 20 gilt die zehn-Quadratmeterregel. Etwas aufatmen können auch Vereine: Chor und Musikproben können etwa ohne Abstand stattfinden – mehr dazu in Lockerungen bei Handel, Treffen, Abstand.