Förderempfänger sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Der Solidaritätsfonds soll finanziell schwächeren Familien Freizeitaktivitäten in den Sommermonaten ermöglichen. Die Förderhöhe beträgt pro Kind maximal 100 Euro – abhängig vom Familieneinkommen – und richtet sich nach der Mindessicherungsverordnung. Die Eltern können die Förderung beantragen und über die Bezirkshauptmannschaft abwickeln. Soziallandesrat Leonhard Schneemann bezeichnet das als weiteres wichtiges Element für Kinder und Jugendliche in finanzieller Not.
„Die Kinder erzählen ja von ihrem Rundherum und von ihrem Elternhaus, was sie so alles in der Freizeit machen. Hier wollen wir, dass keine Ausgrenzungen passieren. Es sollen alle Kinder an den Angeboten, die wir im Burgenland haben, teilnehmen können. Sie sollen nicht aufgrund der finanziellen Situation von diversen Angeboten ausgeschlossen sein“, so Schneemann.
Anwalt Reumann: Armut nicht unterschätzen
Man dürfe die Situation im Burgenland laut Schneemann nicht unterschätzen. 7000 Kinder sind im Burgenland armutsgefährdet. „Wenn man in Österreich das Wort Kinderarmut in den Mund nimmt, heißt es, dass in Österreich niemand verhungert. Das stimmt, keiner wird verhungern. Aber: Armutsgefährdete Kinder sind wirklich vielfach ausgeschlossen aus diversen Bereichen“, so Kinder- und Jugendanwalt Christian Reumann. Der 100.000 Euro schwere Solidaritätsfond würde außerdem zur Verhinderung von Subkulturen beitragen, ergänzt Reumann. Die Anträge werden anonym abgewickelt.