Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Chronik

Heimbewohner starb: Acht Monate bedingt für Pflegerin

Eine 49-jährige Pflegerin ist am Montag in Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden, weil sie im September im Südburgenland einen Pflegeheimbewohner für 20 Minuten alleine in der Badewanne gelassen haben soll. Der Patient verbrühte sich und starb einige Zeit später an den Verbrennungen.

Die Angeklagte, die auch zu einer Geldstrafe von 2.160 Euro verurteilt wurde, zeigte sich geständig. „Es tut mir furchtbar leid“, sagte die Frau vor Gericht unter Tränen. Ihr wurde grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie habe den 48-jährigen Mann, der psychisch beeinträchtigt war, seit zwei Jahren gekannt und gepflegt. Ungefähr 50 Mal habe sie ihn in dieser Zeit gebadet und so gut wie jedes Mal auch kurz dabei allein gelassen. Sie habe ihm Privatsphäre geben wollen. „Es hat ihm eine Freude bereitet, weil er in so vielen Dingen nie alleine sein durfte, und er hat das Bad sehr genossen“, sagte die Angeklagte.

15 bis 20 Minuten in einem anderen Stockwerk

Der Mann, der auch feinmotorisch eingeschränkt war, habe den Wasserhahn selbst abdrehen können, das habe auch immer gut funktioniert. In der Zwischenzeit sei sie zu anderen Patienten gegangen und habe dort die Pflege durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Pflegerin laut Anklage in einem anderen Stockwerk. 15 bis 20 Minuten dürfte sie weg gewesen sein.

In dieser Zeit verbrühte sich der Patient mit heißem Wasser. Er dürfte das Wasser selbst wärmer gedreht haben, ein technisches Gebrechen wurde laut Richterin Karin Lückl ausgeschlossen. Als sie wieder ins Bad kam, sei untypischerweise das Wasser noch gelaufen, erzählte die Pflegerin. Trotzdem sei fast kein Wasser in der Badewanne gewesen – dieses aber viel zu heiß.

Aussagen von ehemaligen Kollegen

Kollegen der 49-Jährigen, die nach dem Vorfall entlassen wurde, sprachen vor Gericht davon, dass Bewohner bei der Körperpflege in der Regel nicht alleine gelassen würden. Um die Intimsphäre zu wahren, könne man etwa vor die Tür gehen, diese aber offen lassen, sodass Blickkontakt möglich sei.

Der Patient, der einige Zeit nach dem Unfall im Krankenhaus starb, habe ein vermindertes Reizempfinden gehabt und von sich aus nicht artikuliert, wenn etwas nicht gepasst habe. Dass die Pflegerin ihn trotzdem für 20 Minuten in der Badewanne alleine gelassen habe, sei deshalb grob fahrlässig, argumentierte Richterin Lückl. Der Verteidiger der Angeklagten hatte zuvor dafür plädiert, dass der Vorfall als fahrlässige, nicht aber als grob fahrlässige Tötung einzustufen sei.

Lückl sprach die 49-Jährige der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte gaben keine Erklärung ab.