Kultur

Neue Niederlage im Streit um Kunstobjekte

Die Esterhazy-Privatstiftung hat im Streit um Kunstobjekte vor dem Oberlandesgericht Budapest eine Niederlage erlitten. Dabei ging es in zweiter Instanz um die Klärung von 270 Objekten sowie die Ausstellung dieser Schätze im Budapester Kunstgewerbemuseum.

Laut Aussendung des Gerichtes konnte die Stiftung nicht nachweisen, dass die vom Verfahren betroffenen Werke fester Bestandteil der Schatzkammer auf Burg Forchtenstein seien. Die Privatstiftung kündigte in einer Aussendung ihrerseits die Anrufung des ungarischen Oberlandgerichtes, des Verfassungsgerichtes und selbst des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg an.

Barocke Kleider, ausgestellt im Budapester Kunstgewerbemuseum
ORF
Im Prozess geht es um 270 Kunstobjekte

Esterhazy-Stiftung sieht schwerwiegende Verfahrensfehler

In ihrer Aussendung verweist die Stiftung nun auf schwerwiegende Verfahrensfehler. Das Gericht habe weder die Beanstandungen der Stiftung hinsichtlich der schweren Fehler im Verfahren in erster Instanz noch hinsichtlich der grundlegenden inhaltlichen Fehler und Mängel des Urteils beachtet. Ein wesentlicher sachlicher Fehler des zweitinstanzlichen Beschlusses bestünde darin, dass der ungarische Staat Paul Esterhazy das Eigentum an den Kunstgegenständen selbst auf der Grundlage des damaligen kommunistischen Verstaatlichungsgesetzes nicht hätte entziehen können.

Deswegen stelle das Urteil „keine Bestätigung einer längst abgeschlossenen juristischen Situation dar, sondern einen nachträglichen und willkürlichen Eigentumserwerb durch den ungarischen Staat unter heutiger – verfassungswidriger und auch formell falscher – Anwendung der kommunistischen rechtlichen Regelungen“, heißt es.

Auf Beschluss der ungarischen Regierung wurden 70 der wichtigsten Objekte aus dem Bestand der Forchensteiner Schatzkammer 2016 aus dem Budapester Museum nach Schloss Esterhazy in der Stadt Fertöd verlegt. Laut Aussendung der Esterhazy-Privatstiftung sollen die Schätze auch weiterhin in Ungarn bleiben und als Kulturgut einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Dabei sei die Wiederherstellung der kunsthistorischen und kulturellen Einheit der Sammlung besonders wichtig. Im Falle des Obsiegens plane die Privatstiftung selbst die Schaffung eines Kulturzentrums in Budapest.

Verfahren läuft seit 2017

In dem 2017 durch die Esterhazy-Privatstiftung angestrengten Verfahren ging es um die Klärung des Eigentumsrechtes dieser Kunstobjekte der Esterhazy-Schatzkammer auf Burg Forchtenstein – mehr dazu in Esterhazy verliert Prozess um Kunstobjekte. Während der kommunistischen Räterepublik 1919 wurden die wertvollen Objekte ins Kunstgewerbemuseum nach Budapest verbracht, wo sie auch nach Sturz der Republik laut Deposit-Vertrag verblieben. Fürst Paul Esterhazy habe laut Stiftung im Jahre 1923 die Sammlung mit einer Deposit-Vereinbarung dem Museum als Leihgabe zur Verfügung gestellt, wobei das Eigentümerrecht auch weiterhin bei der Familie Esterhazy verblieb.